Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich auf einen IRRTUM oder GUTEN GLAUBEN über die Bedenklichkeit einer Blutabnahme gemäß § 5 Abs 6 StVO wegen der Gefahr einer Infektion mit dem AIDS-Virus nicht berufen, wenn er vom Amtsarzt auf die Unbedenklichkeit einer derartigen Blutabnahme hingewiesen worden ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Angaben des Beschuldigten über einen Alkoholkonsum vor dem Verkehrsunfall (hier: ein Seidel und ein Pfiff Bier sowie ein Achtel Rotwein) reichen für den Verdacht der Behörde, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand den Verkehrsunfall verursacht zu haben, aus. (Hinweis auf E vom 25.11.1991, 81/03/0157, E v. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Eine Vorführung im Sinne des § 5 Abs 4 in Verbindung mit § 5 Abs 6 bzw im Sinne ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Das Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer gesetzwidrig erlangten Blutprobe (Hinweis auf E VS 27.11.1979, 0855/79, VwSlg 9975 A/1979) gilt auch im Verfahren betreffend die Entziehung der Len... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §5 Abs7
Rechtssatz: Hat ein Beschuldigter KEINEN Verkehrsunfall verursacht, so ist eine Blutabnahme nur dann nicht rechtswidrig, wenn er die Blutabnahme verlangt oder ihr zustimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020093.X03 Im RIS seit 27.07.2022 ... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46B-VG Art90 Abs2 implizitMRK Art6 Abs1 implizitStVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §5 Abs7 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Der im § 46 AVG 1950 (§ 24 VStG 1950) verankerte Grundsatz, dass die Beweismittel nicht taxativ a... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46B-VG Art90 Abs2 implizitMRK Art6 Abs1 implizitStVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §5 Abs7VStG §32 Abs1VStG §33 Abs2VStG §40 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen zu § 5 Abs 4 lit c StVO 1960 erfüllt, so ist die Weigerung des Lenkers sich Blut abnehmen zu lassen auch dann strafbar, wenn sich in der Folge herausstellen sollte, dass in Wahrheit eine Beeinträchtigung durch Alkohol nicht vorlag. European Case La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die am Tag der Tat um 09:20 Uhr vorgenommene klinische Untersuchung ergibt, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Untersuchung nicht alkoholisiert ist, vermag den Verdacht, dass er um 06:00 Uhr desselben Tages (Tatzeitpunkt, Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die namentliche Bezeichnung jener Stelle (Behörde), der gegenüber sich der Beschuldigte geweigert hat, sich Blut abnehmen zu lassen, ist kein Sachverhaltselement im Sinne des § 44 a lit a VStG 1950. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verfolgungshandl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §52;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob eine bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzung erheblich im Sinne des § 5 Abs 1 StVO ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die anhand des Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Verletzungsfolgen (Dauer der Gesundheitsstörung, der Schmerzen, erforderliche medizinische Behandlung etc) vo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Eine Vorführung im Sinne des § 5 Abs 4 in Verbindung mit § 5 Abs 6 bzw im Sinne ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0157 E 25. November 1981 VwSlg 10601 A/1981 RS 3 Stammrechtssatz Befindet sich die zu untersuchende Person z.B. zufolge ihrer bei dem Unfall erlittenen Verletzungen bereits im Krankenhaus, so wird dem § 5 Abs 6 StVO 1960 auch dadurch entsprochen, daß der anzeigende Beamte den behandelnden Arzt telefonisch mit der Vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Eine "erhebliche" Verletzung im Sinne des § 5 Abs 6 StVO liegt vor, wenn sie nicht bloß geringfügig ist, insbesondere eine über die erste Hilfeleistung hinausgehende ärztliche Behandlung erfordert. Ob Prellungen oder Hautabschürfungen im konkreten Fall eine erhebliche Verletzung im angeführten Sinne darstelle... mehr lesen...