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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;Rechtssatz
Werden bei einem Verkehrsteilnehmer anläßlich der Aufnahme des Verkehrsunfalles von einem Organ der Straßenaufsicht Alkoholisierungssymptome (Geruch nach alkoholischen Getränken aus dem Mund, gerötete Bindehäute und ein schwankender Gang) festgestellt, so ist der Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung des Verkehrsteilnehmers, insbes dann, wenn dieser zugegeben hat, "etwas getrunken" zu haben, gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020129.X01Im RIS seit
12.06.2001