RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0129

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;

Rechtssatz

Werden bei einem Verkehrsteilnehmer anläßlich der Aufnahme des Verkehrsunfalles von einem Organ der Straßenaufsicht Alkoholisierungssymptome (Geruch nach alkoholischen Getränken aus dem Mund, gerötete Bindehäute und ein schwankender Gang) festgestellt, so ist der Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung des Verkehrsteilnehmers, insbes dann, wenn dieser zugegeben hat, "etwas getrunken" zu haben, gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020129.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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