RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0129

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist es nicht entscheidend, ob das zu einem Verkehrsunfall führende Verhalten rechtswidrig und schuldhaft war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020129.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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