RS Vwgh 1991/3/20 90/02/0207

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Für den Fall der Verweigerung der Atemluftprobe ist im Gesetz eine ärztliche Untersuchung nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020207.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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