Beachte Die Beschwerdefälle 90/02/0173 und 91/02/0010 wurden am 20.2.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz
Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt nicht präjudiziell.
Schlagworte Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest