RS VwGH Erkenntnis 1991/02/20 90/02/0170

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Die Beschwerdefälle 90/02/0173 und 91/02/0010 wurden am 20.2.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz

Die Bestimmungen der Abs 4a und 4b des § 5 StVO sind für den Fall der Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt nicht präjudiziell.

Schlagworte
Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest
Im RIS seit
12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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