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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wer die Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO erfüllt hat, braucht nicht mehr dem Amtsarzt zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorgeführt werden. Dem betroffenen Fahrzeuglenker steht insoweit kein Wahlrecht zu.
Schlagworte
Alkotest Wahlrecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030260.X01Im RIS seit
12.06.2001