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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Weigert sich der auf seine Beteiligung an einem Verkehrsunfall sofort aufmerksam Gemachte, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, so trifft ihn immerhin der Vorwurf der Fahrlässigkeit in Bezug auf die Verletzung der Anhaltepflicht (§ 4 Abs 1 lit a StVO)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030053.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012