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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litb;Rechtssatz
Ist das Wegräumen eines abgebrochenen, mehrere Meter langen und quer über der Fahrbahn liegenden Teiles eines Telefonmastes dem gem § 4 Abs 1 lit b StVO Besch aus physischen Gründen nicht möglich, so ist eine Bestrafung nach dieser Bestimmung unzulässig.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180207.X01Im RIS seit
11.07.2001