Mit Straferkenntis der Erstbehörde vom 5. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juli 1989, um 13.46 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Reutte auf der Kaiser-Lothar-Straße von Breitenwang in Fahrtrichtung Reutte fahrend die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 52 Z. 10 a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs.3 lit. a StVO wurde über den Beschwerdeführer eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Hat der Lenker eines KFZ zugestanden, sein Fahrzeug vor dem Standort eines eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigenden Vorschriftszeichens abgebremst zu haben, so darf die Behörde davon ausgehen, daß er am knapp vorher gelegenen Tatort mit einer höheren Geschwindi... mehr lesen...
Von der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol wurde der Beschwerdeführer der Behörde angezeigt, weil er am 6. Juli 1988 um 20.25 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei km 95,5 im Gemeindegebiet von Pettnau in Fahrtrichtung Zirl fahrend die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 48 km/h überschritten habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand mit einem Zivilstreifenwagen festgestellt worden. Die Gesc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §20 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich der Abstand zwischen Gendarmeriefahrzeug und dem Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit durch Schätzung beim Nachfahren gemessen wurde, im wesentlichen nicht geändert, so erfordern Meinungsverschiedenheiten zwischen Meldungsleger und Beschwerdeführer darüber, ob sich aus den angefertigten Lichtbil... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Wird die Geschwindigkeit eines verfolgten Fahrzeuges durch Nachfahren in etwa gleichbleibendem Abstand und Ablesen vom Tachometer festgestellt, so handelt es sich nicht um eine Geschwindigkeitsmessung mittels Radargerätes sondern um eine durch eine Tachometerangabe gestützte Schätzung der Geschwindi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in einem näher angeführten Zeitpunkt in Perchtoldsdorf, Gauguschgasse vor dem Haus Nr. 24, Fahrtrichtung Mühlgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und infolge der gefahrenen Geschwindigkeit von 52 km/h die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 11.5.1989 um 22.20 Uhr in Wien 1., Franz Josefs Kai Höhe Heinrichsgasse in Richtung Urania das Krad W ......... gelenkt und dabei ....... die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten und dabei unter besonders gefährlichen Verhältnissen mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen Vorschriften dieses Bu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0144 E 27. Mai 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die abstrakte Behauptung, es könne ein Messfehler des Radars vorgelegen sein, vermag keine Ermittlungspflicht der Behörde in Richtung auf insoweit unbestimmte Fehler des Gerätes auszulösen, weil es nicht um di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Schätzung der Fahrgeschwindigkeit von einem in gleicher Geschwindigkeit nachfahrenden Dienstfahrzeug aus ist eine Beobachtungsstrecke von 100 m erforderlich (Hinweis E 31.10.1991, 90/02/0122, und 19.12.1990, 90/02/0156).(gilt auch bei Vorausfahren) Schlagworte Feststellen der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. November 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 9. Mai 1985 um 20.13 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien 23., "A 2 bei Lichtmast Q 15 Richtung Süden" die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach der genannten Gesetzes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 24.10.1986, 86/18/0205;... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 19. Juni 1989 um 15.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Ortsgebiet von Karlstift auf einer näher bezeichneten Straßenstelle "schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren"; seine Fahrgeschwindigkeit habe 70 km/h betragen. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Geschwindigkeitsschätzung eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ist es erforderlich, daß besondere Umstände hinzutreten, wie etwa eine wesentlich längere ("mehrere hundert Meter") Beobachtungsstrecke (Hinweis E 9.4.1987, 86/02/0180) oder eine wesentli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Geschwindigkeitsschätzung sind bestimmte äußere Bedingungen erforderlich. Neben einwandfreien Sichtbedingungen steht dabei im Vordergrund, daß das Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit geschätzt wird, am schätzenden Straßenaufsichtsorgan vorbeifährt, sodaß das ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Jänner 1988 um 14.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Westautobahn A 1 im Gemeindegebiet Vorchdorf in Richtung Linz gelenkt, wobei er zwischen den Straßenkilometern 211,0 und 206,0 die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. Okotober 1988 um 18.35 Uhr in Wien 11, A-4 in Höhe Lichtmast I 14, Richtung stadtauswärts, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um etwa 30 km/h, somit erheblich, überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 (lit. a) Z. 10a ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Das Ablesen des Tachometers des in einem Abstand von 80 bis 100m nachfahrenden Dienstfahrzeuges durch einenGendarmeriebeamten ist eine zulässige und grundsätzlich zuverlässliche Methode zur Schätzung von Fahrgeschwindigkeit und damit zur Feststellung erheblichen Geschwindigkeitsübersc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §25 Abs2; Beachte Besprechung in:ZVR 1991/12, 365;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung im Verwaltungsverfahren, ein nicht geeichter Tachometer des Dienstfahrzeuges würde von der tatsächlichen Geschwindigkeit beträchtlich abweichen, - ohne konkreten Anhaltspunkt - ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß ein Tachometer eines Dienstfahrzeuges nicht geeicht ist, wird dadurch Rechnung getragen, daß im Hinblick auf die übliche Toleranz für ungeeichte Tachometer für Messungen mit einem solchen eine "erhebliche" Geschwindigkeitsüberschreitung gefordert wird (Hinweis E 29.8.1990, 90/02/0056). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0123 2 Stammrechtssatz Einem Gendarmeriebeamten ist es auf Grund seiner Schulung ohne weiteres möglich, eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch Schätzung beim Überholen und durch Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug festzustellen. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 8. Oktober 1985 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 29. März 1985 um 3.50 Uhr in Wien XXI, Brünnerstraße 232 bis Gerasdorf als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erheblich überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 10a in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Können geschulte Straßenaufsichtsorgane den PKW des Besch sogar auf einer Strecke von 400 m beobachten (nach Vorjudikatur reicht eine Wegstrecke von 100 m bzw 120 m), so bedarf es keiner zusätzlichen Schätzung der vom Besch eingehaltenen Geschwindigkeit durch Nachfahren mit dem S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Zur Überprüfung, ob den Sicherheitswachebeamten auf der von der belBeh angenommenen Tatstrecke nach entsprechender Reaktionszeit (zur Aufnahme der Verfolgung) und nach dem Beschleunigen ihres Fahrzeuges auf die vom Fahrzeug des Besch eingehaltene Geschwindigkeit eine ausr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. April 1985 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hernals, vom 27. März 1985 - den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 25. September 1984 um 21.10 Uhr in Wien X, A 23, nächst Ausfahrt Altes Landgut, Richtung Süden, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten KFZ die durch Verbotstafeln gemäß § 52 Z. 10a St... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 14. Mai 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug wie folgt schuldig erkannt: Sie habe am 5. November 1988 um 12.07 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der St.-Anna-Straße in Bregenz in Richtung Bahnhofstraße gelenkt, wobei sie 1) die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um mindestens 60 km/h überschritten habe und 2) die Fahrgeschwindigkeit ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Die Feststellung, ob an bestimmten Stellen zu bestimmter Zeit der Gehsteigrand verparkt war, ist wesentlich leichter und mit größerer Sicherheit zu treffen als die Feststellung, ob ein sich bewegendes Fahrzeug an zwei Stellen den Gehsteig befahren hat. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1;VStG §30 Abs1;
Rechtssatz: § 20 Abs 1, erster Fall StVO (Nichtanpassung der Fahrgeschwindigkeit an die konkreten Umstände) dient dem Schutzzweck konkret vorhandener Personen, Sachen oder Tiere. § 52 lit a Z 10a StVO dient den in § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO genannten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Für den Vorwurf, der Besch habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, genügt die Feststellung, dieser habe den Streifenkraftwagen mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz überholt (Hinweis E 13.12.1984, 84/02B/0112, E 27.5.1988, 87/18/0069). Eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §30 Abs1;
Rechtssatz: Es ist denkmöglich, daß der Tatbestand des § 20 Abs 1 StVO und jener des § 20 Abs 2 StVO in einem konkreten Sachverhalt in Idealkonkurrenz zueinander stehen, wobei die zweitgenannte Bestimmung abstrakte, von den Umständen des Einzelfalles unabhängige Geschwindigkeitsbes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 13. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Dezember 1987 gegen 14,32 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet Gleisdorf-Süd in Fahrtrichtung Graz gelenkt und auf Höhe des Baukm 163,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h erheblich überschritten. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Ab... mehr lesen...