RS Vwgh 1991/3/13 90/03/0211

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Hat der Lenker eines KFZ zugestanden, sein Fahrzeug vor dem Standort eines eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigenden Vorschriftszeichens abgebremst zu haben, so darf die Behörde davon ausgehen, daß er am knapp vorher gelegenen Tatort mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs war.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030211.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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