Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Feststellung, ob an bestimmten Stellen zu bestimmter Zeit der Gehsteigrand verparkt war, ist wesentlich leichter und mit größerer Sicherheit zu treffen als die Feststellung, ob ein sich bewegendes Fahrzeug an zwei Stellen den Gehsteig befahren hat.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180137.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010