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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Zur Überprüfung, ob den Sicherheitswachebeamten auf der von der belBeh angenommenen Tatstrecke nach entsprechender Reaktionszeit (zur Aufnahme der Verfolgung) und nach dem Beschleunigen ihres Fahrzeuges auf die vom Fahrzeug des Besch eingehaltene Geschwindigkeit eine ausreichend lange Zeitspanne und Wegstrecke zur Verfügung gestanden ist, die Geschwindigkeit des in möglichst gleichbleibendem Abstand verfolgten Fahrzeuges einigermaßen verläßlich zu schätzen, bedarf es eines durch einen Sachverständigen erstellten Weg-Zeit-Diagrammes (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0047).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker KraftfahrzeugtechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986180082.X02Im RIS seit
12.06.2001