Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Erfahrung reicht eine Wegstrecke von 100 m aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden, und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu schätzen (Hinweis E 18.9.1963 1072/62). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Bei Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 15 km/h kann unter Hinweis auf Abweichungen bei den Radarmessergebnissen von + 5 km/h kein Rechtsschutzinteresse beeinträchtigt werden (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0097), da auch nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Verwirklichung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Radarmessung genügt nicht, da es hiebei nicht um denkbare oder mögliche, sondern nur um tatsächlich unterlaufene Fehler gehen kann (Hinweis E 31.1.1986, 85/18/0360). Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case L... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verletzung von Verfahrensvorschriften bei mangelhafter Auswertung eines Radarfotos, auf welchem zwei Fahrzeuge aufscheinen. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das Gerät geeicht und die Nacheichfrist gemäß § 15 Z 1 Maß- und EichG gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Vorlage entsprechender Urkunden oder Zeugnisse für die Schulung des das Radargerät bedienenden Beamten ist nicht erforderlich (hier: der die Messung durchführende Beamte hätte in seinem Bericht angegeben, er sei in der Bedienung von Radargeräten ausgebildet, arbeite mit diesen, seit solche im Einsatz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;
Rechtssatz: Passt der Lenker eines Kraftfahrzeuges seine Fahrgeschwindigkeit im Ortsgebiet nicht den gegebenen Fahrbahnverhältnissen an und beschmutzt er dadurch die Kleidung von anderen Straßenbenützern (Passanten), so fällt dies unter den Tatbestand des § 20 Abs 1 StVO. Schlagworte Geschwindigkeit Allgemein
Verhältnis zu ande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;
Rechtssatz: Es ist eine Erfahrung des täglichen Lebens, dass die Kleidung von Straßenbenützern, die durch auf der Fahrbahn einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straße befindliches Wasser von einem vorbeifahrenden Fahrzeug bespritzt werden, beschmutzt wird. Schlagworte Geschwind... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeit, die zu einer Beschmutzung führt, muss grundsätzlich als zu schnell im Sinne des § 20 Abs 1 StVO gewertet werden, mag sie auch nur geringfügig über der Schrittgeschwindigkeit gelegen sein. Es bedarf daher keiner Auswertung des Tachografenblattes (Hinweis E 17.4.1978, 2766/77). Schlagworte Geschw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 3 Stammrechtssatz Einem zur Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzten Organ ist im allgemeinen ein - wenn auch im Schätzungswege gewonnenes - Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet; allerdings nur dann, wenn das F... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Zitierung "§ 52 a Z 10 a StVO" im
Spruch: des Bescheides ist ausreichend, auch wenn es vollständig "§ 52 lit a Z 10 a StVO" lautet. Desweiteren beinhaltet die Mitzitierung des § 20 Abs 1 StVO neben der Unterstellung der Tat unter § 52 lit a Z 10 a StVO keine Rechtswidrigkeit (Hinweis E 12.3.1986, 85/03/0176). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Abs10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0277 E 20. März 1986 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedarf es grundsätzlich nicht der Angabe der Fahrtrichtung im
Spruch: des Straferkenntnisses (Hinweis E 21.9.1984, 84/02/0184). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52a Z10a;VStG §19;VStG §50 Abs1;
Rechtssatz: Der Behörde ist, was die Strafhöhe anlangt allein aus dem Umstand, dass sie über den Beschuldigten eine höhere Strafe verhängt als sie der Gesetzgeber für die Ahndung von Verwaltungsübertretungen durch Organstrafmandat (hier: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0044 E 3. Juli 1986 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: ca 40 km/h) kommt dem Umstand, dass der Tachometer des Streifenwagens nicht geeicht war, keine Bedeutung zu. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Das "Mitzählen" der Durchfahrtszeit durch den Meldungsleger stellt keine "Messung" derselben dar. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit
Verhältnis zu anderen Normen Materien European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020096.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: ca 40 km/h) kommt dem Umstand, dass der Tachometer des Streifenwagens nicht geeicht war, keine Bedeutung zu. Schlagworte rechtswidrig gewonnener Beweis
Überschreiten der Geschwindi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 14. Juni 1984 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach "§ 52 Z. 10 a in Verbindung mit § 20 Abs. 1 StVO 1960" schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 7. Juli 1982 um 20.20 Uhr "in Wien 2., Bundesautobahn A 4 gegenüber Lichtmast D 16 als Lenker des PKW ..... die durch Verbotszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich (um ca. 40 km/h) überschritten" habe... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG24/01 Strafgesetzbuch27/01 Rechtsanwälte27/02 Notare40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ÄrzteG 1949 §10 Abs1ÄrzteG 1949 §10 Abs2 litaÄrzteG 1949 §10 Abs2 litbNO 1871 §37RAO 1868 §9 Abs2StGB §121StVO 1960 §20 Abs1StVO 1960 §52 lita Z10aVStG §6
Rechtssatz: Ein Arzt, gegen den wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgesc... mehr lesen...