Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Besprechung in:ZVR 1991/12, 365;Rechtssatz
Die bloße Behauptung im Verwaltungsverfahren, ein nicht geeichter Tachometer des Dienstfahrzeuges würde von der tatsächlichen Geschwindigkeit beträchtlich abweichen, - ohne konkreten Anhaltspunkt - verpflichtet die Behörde nicht, einen diesbezüglichen Erkundungsbeweis aufzunehmen (Hinweis E 27.5.1988, 87/18/0144).
Schlagworte
Geschwindigkeit AllgemeinSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungFeststellen der GeschwindigkeitBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020153.X03Im RIS seit
16.11.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014