Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, daß ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning - Effekts bekannt sind, und daß er sein Fahrverhalten danach richtet (nähere Ausführungen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0023588Dokumentnummer
JJR_19740312_OGH0002_0100OS00007_7400000_002