Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Jeder Kraftfahrer hat zu wissen, daß gerade auf modernen Schnellstraßen, die nicht oder nur unmerklich bombiert sind, sich eine gefährliche Wasserauflage wesentlich leichter bildet als auf an sich veralteten, geschotterten oder gepflasterten und zumeist auch stark bombierten Verkehrsflächen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0023089Dokumentnummer
JJR_19740312_OGH0002_0100OS00007_7400000_001