RS OGH 1956/2/1 2Ob35/56

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Veröffentlicht am 01.02.1956
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Norm

StVO §20 Abs1 IA2

Rechtssatz

Der Fahrer hat auch auf einer Bundesstraße im unverbauten Gelände und ohne Gegenverkehr seine Geschwindigkeit so zu wählen, daß er, falls auf der vor ihm befindlichen Straße ein Hindernis in den Lichtkegel seines Scheinwerfers und daher in sein Blickfeld kommt, so rechtzeitig anhalten kann, daß die Sicherheit von Personen und Sachen nicht gefährdet wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 35/56
    Entscheidungstext OGH 01.02.1956 2 Ob 35/56
    Veröff: ZVR 1956/79 S 119

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0074704

Dokumentnummer

JJR_19560201_OGH0002_0020OB00035_5600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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