Norm
StVO §20 Abs1 IA2Rechtssatz
Der Fahrer hat auch auf einer Bundesstraße im unverbauten Gelände und ohne Gegenverkehr seine Geschwindigkeit so zu wählen, daß er, falls auf der vor ihm befindlichen Straße ein Hindernis in den Lichtkegel seines Scheinwerfers und daher in sein Blickfeld kommt, so rechtzeitig anhalten kann, daß die Sicherheit von Personen und Sachen nicht gefährdet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0074704Dokumentnummer
JJR_19560201_OGH0002_0020OB00035_5600000_003