RS OGH 1956/3/29 2Ob201/56, 2Ob516/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1956
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Norm

StVO §20 Abs1 IA3
StVO §20 Abs1 IC1

Rechtssatz

Hat der Kraftfahrer den verunglückten Fußgänger erst auf eine Entfernung entdeckt, die kürzer ist als der von ihm benötigte Anhalteweg, obwohl er diesen bei der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt schon auf eine wesentlich größere Entfernung hätte erkennen können, und ist dieser Umstand für den Unfall ursächlich, so trifft ihn der Vorwurf der fahrlässigen Unfallsverursachung infolge Unaufmerksamkeit.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 201/56
    Entscheidungstext OGH 29.03.1956 2 Ob 201/56
    Veröff: ZVR 1956/133 S 185
  • 2 Ob 516/58
    Entscheidungstext OGH 19.12.1958 2 Ob 516/58
    Veröff: ZVR: 1959/130

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0074978

Dokumentnummer

JJR_19560329_OGH0002_0020OB00201_5600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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