Norm
StVO §20 Abs1 IA3Rechtssatz
Hat der Kraftfahrer den verunglückten Fußgänger erst auf eine Entfernung entdeckt, die kürzer ist als der von ihm benötigte Anhalteweg, obwohl er diesen bei der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt schon auf eine wesentlich größere Entfernung hätte erkennen können, und ist dieser Umstand für den Unfall ursächlich, so trifft ihn der Vorwurf der fahrlässigen Unfallsverursachung infolge Unaufmerksamkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0074978Dokumentnummer
JJR_19560329_OGH0002_0020OB00201_5600000_003