1 Mit Straferkenntnis vom 27. August 2018 legte die Bezirkshauptmannschaft Horn dem Revisionswerber als Fahrzeuglenker zur Last, er habe als Wartepflichtiger am 23. März 2017 um 17:09 Uhr im Gemeindegebiet Horn unter Nichtbeachtung des Vorschriftszeichens „Halt“, einen Vorrangberechtigten zum unvermittelten Ablenken seines Fahrzeuges genötigt. Er habe das Vorschriftszeichen „Halt“ überfahren und es sei zu einer seitlichen Kollision mit einem Postbus gekommen. Der Revisionswerbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1StVO 1960 §19 Abs2StVO 1960 §19 Abs3StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §19 Abs5StVO 1960 §19 Abs6StVO 1960 §19 Abs7VStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §50
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 19 Abs. 7 StVO 1960 ist zur Umschreibung der Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzuführen, durch welche der in den Absätzen 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2007 wurde die Beschwerdeführerin einer am 29. Juli 2007 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 iVm Abs. 4 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Die Beschwerdeführerin rügt u.a., dass die belangte Behörde nicht berechtigt gewesen sei, den im erstinstanzlichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die in einem Verfahren betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung gemäß § 19 Abs 4 und Abs 7 StVO 1960 erfolgte Einvernahme der Unfallbeteiligten und der Besch durch die Gendarmerie stellt - weil durch keine "Behörde" erfolgt - keine taugliche Verfo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. Februar 2000 um 16.17 Uhr den nach dem Kennzeichen bestimmten Linienbus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe in Thaur, Solegasse, in östlicher Richtung gelenkt und dabei das Vorrangzeichen "Vorrang geben" missachtet habe, da er in die Dörferstraße eingefahren sei und der Lenker eines Patrouillenfahrzeuges, der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Die Anwendung der Vorrangbestimmungen setzt die Wahrnehmbarkeit des anderen bevorrangten Fahrzeuges voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. September 1991, Zl. 91/18/0106). Der Wartepflichtige begeht bei schlechten Sichtverhältnissen keine Vorrangverletzung, wenn er sich äußerst vorsichtig zur Kreuzung und auf dieser vorta... mehr lesen...
Mit dem nach Durchführung einer erstreckten mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Oktober 1998 um 01.00 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in Dornbirn auf diversen Straßen zwischen der Schillerstraße und dem Grabenweg ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung mit Bescheid ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. April 1997 um 21.50 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Inntalautobahn A-12 bei km 145,302 in Zams in Fahrtrichtung Westen gelenkt "1. und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. 2. Weiters hat er nach Abschluß der Amtshandlung das genannte Fahrzeug vom Abstellu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 19 Abs 7 StVO ist bei Mißachtung einer Vorrangregel als verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG anzusehen. Im
Spruch: des Straferkenntnisses bedarf es dabe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger, verehelichte sich am 4. Dezember 1993 mit einer österreichischen Staatsbürgerin und ist seit dem 9. Februar 1994 in Theresienfeld polizeilich gemeldet. Am 13. April 1994 hatte der Beschwerdeführer im Weg über die österreichische Botschaft in Preßburg einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gestellt, wobei er als Aufenthaltszweck den der unselbständigen Tätigkeit als Maler ebenso angab wie den der F... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §10 Abs1 Z6;FrG 1993 §15;FrG 1993 §19;KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §6 Abs5;MRK Art8;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 Z24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996190212.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 26. November 1993 um 08.10 Uhr in Salzburg, Georg-von-Nissenstraße, ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und beim Abbiegen nach links in die Berchtesgadenerstraße Richtung stadteinwärts als Wartepflichtige das Vorschriftszeichen "Halt" insoferne nicht beachtet, als sie ihr Fahrzeug nicht so lange angehalten habe, bis der von links kommende und vorra... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Ein in eine Kreuzung einfahrender Kraftfahrzeuglenker darf im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO sowie auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anzeige einer bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung nach § 11 Abs 2 StVO darauf vertrauen, daß ein von links kommender Kraftfahrer... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Der Vertrauensgrundsatz gilt dann nicht, wenn eine unklare Verkehrssituation vorliegt. In Zweifelsfällen ist eine Verkehrslage stets im bedenklichen Sinne auszulegen (Hinweis OGH 25.1.1962, 11 Os 27/62; hier: Befindet sich unmittelbar im Bereich nach der Kreuzung eine Bushaltestelle, ist - b... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Oktober 1989 um 20.23 Uhr im Ortsgebiet von Neunkirchen 2. auf der Schubertstraße in Fahrtrichtung Bahnstraße nächst der Kreuzung mit der Schlemmergasse beim Haus Schubertstraße Nr. 11 nicht so weit rechts gefahren zu sein, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020246.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 21. April 1990 gegen 16.45 Uhr als Fahrzeuglenker an einer näher beschriebenen Kreuzung beim Vorschriftszeichen "Halt" nicht an der auf der Fahrbahn angebrachten Haltelinie angehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 9 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0084 2 Stammrechtssatz Im Gegensatz zu § 19 Abs 4 letzter Satz StVO setzt die Anwendung des § 52 lit c Z 24 StVO voraus, daß sich sonst im Kreuzungsbereich kein vorrangberechtigter Lenker eines Kfz befindet (Hinweis E 7.6.1990, 90/18/0101). Dar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws zu einem näher angeführten Zeitpunkt im Gemeindegebiet Bergland, Abfahrt "Ybbs/D." der A 1-Westautobahn, Kreuzung mit der Bundesstraße 25, Fahrtrichtung Ybbs/D., beim Vorschriftszeichen "Halt" nicht vor der Kreuzung angehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach "§ 99 Abs. 3 lit. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 19 Abs 4 StVO setzt jedenfalls das Vorhandensein zweier Fahrzeuge im Fließverkehr voraus (Hinweis E 22.6.1988, 88/02/0029). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020186.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 14. November 1988 um 18,40 Uhr in "Linz, Garnisonstr. in Höhe des Hauses Nr. 15 in Richtg. Prinz-Eugen-Str. als Lenkerin des Pkw ... vom Fahrbahnrand wegfahrend als Wartepflichtige den Vorrang eines Fahrzeuges im fließenden Verkehr verletzt" zu haben, "weil der Vorrangberechtigte zu einem unvermittelten Bremsen seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1329/80 E 18. November 1981 VwSlg 10594 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 19 Abs 7 StVO ist zur Umschreibung der Tat im Sinne des § 44... mehr lesen...
Mit den jeweils im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheiden vom 23. März 1990 wurde der Beschwerdeführer, und zwar von der Niederösterreichischen Landesregierung einer Übertretung nach § 9 Abs. 4 StVO 1960 und vom Landeshauptmann von Niederösterreich einer Übertretung nach § 102 Abs. 10 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. November 1988 um 8.24 Uhr im Ortsgebiet von Baden einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw auf der Weinbergstraße aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4 idF 1976/412;StVO 1960 §52 litc Z24 idF 1976/412;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0087
Rechtssatz: Nach st Rsp des VwGH (Hinweis E 15.10.1987, 87/02/0077) ist es dann, wenn das Vorschriftszeichen des § 52 lit c Z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0087
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 19 Abs 4 letzter Satz StVO setzt die Anwendung des § 52 lit c Z 24 StVO voraus, daß sich sonst im Kreuzungsbereich kein vorrangberechtigter Lenker eines Kfz befin... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 24. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Februar 1988 um 10.28 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien 18 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Halt" nicht beachtet, sondern sei ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0168 3. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird - entgegen dem Gebot des § 52 lit c Z 24 StVO - überhaupt nicht angehalten, so sind auch keine Feststellungen darüber erforderlich, wo anzuhalten gewesen wäre. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...