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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0168 3. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Wird - entgegen dem Gebot des § 52 lit c Z 24 StVO - überhaupt nicht angehalten, so sind auch keine Feststellungen darüber erforderlich, wo anzuhalten gewesen wäre.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Mängel im Spruch SchreibfehlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020025.X04Im RIS seit
12.06.2001