RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0025

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs4;
StVO 1960 §52 litc Z24;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0168 3. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Wird - entgegen dem Gebot des § 52 lit c Z 24 StVO - überhaupt nicht angehalten, so sind auch keine Feststellungen darüber erforderlich, wo anzuhalten gewesen wäre.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Mängel im Spruch Schreibfehler

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020025.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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