Norm: UWG §2 D10UWG §39 Abs1
Rechtssatz: Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können. Entscheidungstexte 4 Ob 43/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 4 Ob... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Der Verkehr ist vielmehr - dem Zweck solcher Lageskizzen entsprechend - darauf eingestellt, daß der eigene Standort des Werbenden deutlich hervorgehoben, also in Relation zur Umgebung und zu allfälligen Bezugspunkten durch Hinweispfeile, farbliche Gestaltung, aber auch durch seine Größe oder all das zusammen, besonders herausgestellt wird. Verzerrende schematische Größendarstellungen der Betriebsräumlichkeiten eines... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte und Günther S***** waren Angestellte der Klägerin, in deren Salzburger Zweigniederlassung sie tätig waren. Die Klägerin übt das Speditionsgewerbe aus. Die Angestelltentätigkeit des Zweitbeklagten bei der Klägerin endete am 31.7.1990. Günther S***** kündigte der Klägerin Ende Juli 1990 zum 31.8.1990. Am 2.8.1990 wurde die erstbeklagte Gesellschaft mbH gegründet; den Gesellschaftsvertrag schlossen fünf Gesellschafter, darunter der Zweitbeklagte und Günt... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt seit Ende Oktober 1990 in Wien-Vösendorf (bei der "Shopping City Süd"), die Zweitbeklagte in Wien-Simmering (im "HUMA-Zentrum") den Detailhandel mit Elektrogeräten. Für diese beiden Elektrogeschäfte haben die Beklagten gemeinsam in ganz-, doppel- oder mehrseitigen Zeitungsanzeigen (ua) mit folgenden Schlagworten geworben: - "Europas großer Fachmarkt mit dem Riesenangebot an: TV-Video-HiFi-CDs-Elektro-Foto-Computer" - "Europas großer Fachmarkt fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband *****, W*****, vertreten durch DDr. Walter Barfuss und andere, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei M***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Harald ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Irreführung des Publikums über die Beschaffenheit des Essigs im Sinne des § 2 UWG durch die Bezeichnung als "Himbeer-Essig" oder "Balsamessig". Entscheidungstexte 4 Ob 20/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1991 4 Ob 20/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078312 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte brachte Essig in Halbliterflaschen mit nachstehenden Etiketten auf den österreichischen Markt: Abbildung nicht darstellbar! Die Balsam-Weinessig-Flaschen waren zusätzlich mit gefalteten Hängeetiketten versehen, deren Innenseiten folgenden Text aufwiesen: Abbildung nicht darstellbar! Nach Beanstandungen durch den Kläger teilte die Beklagte mit Schreiben vom 18.6.1990 mit, daß ihre Produkte bereits "in neuer Aufmachung" an den Handel ausgeliefert w... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Sie veranstaltete im Juni 1990 ein "WM-Millionengewinnspiel". Im Zusammenhang damit ließ sie auf dem Gehsteig vor Trafiken in verschiedenen Wiener Bezirken und in Neulengbach Ständer aufstellen, auf welchen auf das Spiel aufmerksam gemacht wurde. Diese Ständer zeigten (ua) folgende Tafel: Abbildung nicht darstellbar! Ob die Beklagte bei den zuständigen Behörden um Bewilligung des Aufstellens angesuc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Handel mit Textilien, darunter auch mit Teppichen. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat die Beklagte in der Weihnachtszeit 1989 in ihrem Verkaufsgeschäft in L***** die Preise von Orientteppichen in der Weise ausgezeichnet, daß sie die angeschriebenen Preise - meist mit Rotstift - durchgestrichen und mit dem Beisatz "- 50 %" versehen hat. Mit der Behauptung, daß die durchgestrichenen Preise weitaus überhöhte "Mondpreise" gewesen se... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Gegen § 2 UWG wird nur bei (irreführenden) Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse verstoßen. Entscheidungstexte 4 Ob 5/91 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 5/91 4 Ob 113/92 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 4 Ob 113/92 Europ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eva S*****, vertreten durch Dr. Heinz Wilhelm Stenzel, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Y***** Vertriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. H... mehr lesen...
Begründung: Die Klägein ist Verlegerin (u.a.) der Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung" und "Kurier"; die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitung "Die ganze Woche". Die wöchentlich erscheinende Druckschrift "intern" ist eine Fachzeitschrift für Werbeleute; sie wird an Werbeagenturen vertrieben. In der Nr. 51/89 dieser Zeitschrift vom 18. Dezember 1989 erschien unter dem Titel "Die ganze Wahrheit über Die ganze Woche" eine insgesamt vierseitige Werbeeinschaltun... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Wenn auch die Rechtsprechung seit der UWGNov 1988 wahrheitsgemäße vergleichende Werbung als grundsätzlich zulässig ansieht, so gilt dies doch auch weiterhin nicht für Werbevergleiche, die im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet sind oder etwa - durch Pauschalabwertungen, unnötige Bloßstellungen oder aggressive Tendenzen - das Sachlichkeitsgebot (§ 1 UWG) verletzen (ÖBl 1990,154). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung" und des "Kuriers". Den Freitagausgaben dieser Tageszeitungen wird als Fernseh- und Radioprogramm-Beilage österreichweit jeweils die "Fernseh- und Radiowoche" beigelegt; die Samstagausgabe des "Kuriers" enthält österreichweit die "Kurier-Freizeit-Woche" als Beilage. In beiden Beilagen werden auch Inserate eingeschaltet. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin des Fernsehmagazins "tele", welches jeweils einmal wöchentli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Zahntechnikermeister. Er hat Unterschriftenlisten des "I*** DER Ö*** Z***" in der linken oberen Ecke mit seiner Geschäftsstampiglie "D*** T***/gerichtl.beeid.Sachverständiger/H*** 71/9500 V*** CH, Tel. 27 7 49" versehen und in größerem Umfang verbreitet. Derartige Unterschriftenlisten kursierten in Gasthäusern. Eine von ihnen wurde anläßlich einer Informationsveranstaltung der Freiheitlichen Partei Österreichs herumgereicht; sie wurde auch von der zwei... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: "Wasser" ist nicht bloß ein Genußmittel wie Kaffee, Bier oder Suppenwürfel, sondern für den Menschen lebensnotwendig und in höchstem Maße von der Umweltverschmutzung durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Verkehr bedroht; es gehört daher im Bewußtsein der Bevölkerung zu den besonders "umweltsensiblen" Gütern. - "Das beste Wasser" Entscheidungstexte 4 Ob 14... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beschäftigt sich österreichweit mit dem Handel und der Versteigerung von Orientteppichen. Die Erstbeklagte betreibt in Oberwart ein Teppichfachgeschäft (Einzelhandel); der Zweitbeklagte ist Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte ist Mitglied des Verbandes des österreichischen Teppichfachhandels (im folgenden kurz: Verband), welcher ein registrierter Verein mit dem Sitz in Wien ist. Die Klägerin führte vom 24.1. bis 3.2.1990 in Oberwart einen P... mehr lesen...
Begründung: Nach den Richtlinien des ÖLMB (Codex Alimentarius Austriacus), 3. Auflage, Kapitel B 17 Abs 1, sind "Tafelwässer" entweder "Mineralwasser (Tafelmineralwasser)" oder "Quellwasser (Tafelquellwasser)". Die Bezeichnung "Tafelwasser" ist also der Oberbegriff, welcher nicht als Sachbezeichnung verwendet wird. "Mineralwasser (Tafelmineralwasser)" ist Quell- oder Grundwasser, das nach dem Abfüllen in 1 kg Wasser wenigstens 1,0 g gelöste feste Stoffe enthält (Abs 4); "Quellwass... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die in der angefochtenen Entscheidung zur Frage der Wiederholungsgefahr vertretene Auffassung hält sich im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof in stä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorauzssetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Daß das Rekursgericht den von der Beklagten erhobenen Einwand des mangelnden Rechtsschutzinteresses im Einklang mit der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen teilweise abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Die Beklagte macht geltend, daß die angefochtene Entscheidung mit der neuesten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur vergleichenden Werbung nicht im Einklang s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Bad Ischl eine Fahrschule. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 8. 7. 1989, VerkR-82/5-1989-I/Aum, war ihm die Bewilligung zur Errichtung der Fahrschule "H***, Inhaber Ing. W***" mit dem Standort in Bad Ischl, Max-Quell-Gasse 2, und der Ausbildungs- und Weiterbildungsberechtigung für die Kraftfahrzeuggruppen A, B, C, D, E, F und G und mit Bescheid derselben Behörde vom 31. 7. 1989, VerkR-82/10-1989-I/Ed, ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen zur Irreführung geeignet ist, ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu beurteilen. - "Treibgas F22-Ozonschutz". Entscheidungstexte 4 Ob 121/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 4 Ob 121/90 Veröff: SZ 63/168 4 Ob 132/90 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Mit Umwelthinweisen darf nur geworben werden, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist. Soweit der Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses mißverstanden werden kann, ist der Werbende zu näheren Aufklärungen verpflichtet. - "Treibgas F22-Ozonschutz". Entscheidungstexte 4 Ob 121/90 Ent... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Aussagen über die Natürlichkeit oder Umweltverträglichkeit eines Erzeugnisses sind in hohem Maße geeignet, den Kaufentschluß des Verbrauchers zu beeinflussen. So erwünscht aber solche Angaben sein können, wenn sie der Wahrheit entsprechen, so gefährlich ist es, wenn solche die Gefühlssphäre ansprechenden Hinweise oder Begriffe geeignet sind, den Verbraucher irrezuführen. - "Treibgas F22-Ozonschutz". ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D5
Rechtssatz: Ein Zeitschriftenverlag, der selbst keine Bücher vertreibt, verstößt gegen § 2 UWG, wenn er in Beilagen dennoch "Sonderdienste" und "Sonderangebote" von Büchern ankündigt und anbietet. Entscheidungstexte 4 Ob 129/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 4 Ob 129/90 Veröff: MR 1990,237 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: "Fortwirkende Irreführung" über Umweltverträglichkeit, wenn zwar die verbotenen Aufkleber nicht mehr, statt dessen aber ganz ähnliche Vignetten verwendet werden, die nur noch den (etwas größer gedruckten) Vermerk "Neues Treibmittel", im übrigen aber das gleiche grüne Umweltsymbol auf blauem Feld enthalten. Entscheidungstexte 4 Ob 132/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Für die Annahme, der Begriff "umweltfreundlich" sei von vornherein nur eingeschränkt zu verstehen, fehlt jeder Anhaltspunkt; diese Frage kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden, da es nicht ausgeschlossen ist, daß einzelne umweltgefährdende Wirkungen eines Erzeugnisses durch neue technische Entwicklungen zur Gänze beseitigt werden, oder zumindest oder das Publikum eine solche Möglichkeit annimmt. Sind aber... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Mit der allgemeinen Anerkennung der Umwelt als schutzbedürftiges, weil unersetzliches, Gut hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein verstärktes Umweltbewußtsein entwickelt; das hat dazu geführt, daß zumindest maßgebliche Teile der jeweils betroffenen Verbraucherkreise aus Sorge um die eigene Gesundheit, aus Verantwortungsgefühl für spätere Generationen oder aus ähnlichen Motiven als umweltverträglich angepriesene... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Werbemaßnahmen, die an den Umweltschutz anknüpfen, sind besonders geeignet, und haben dadurch eine starke subjektive Anziehungskraft (vgl BGH vom 20.10.1988 - Umweltengel - WRP 1989,160; Rohnke, Werbung mit Umweltschutz, GRUR 1986,667 ff). Entscheidungstexte 4 Ob 132/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 4 Ob 132/90 Veröff: MR 1991,32 (Korn) = ÖBl 1991,77... mehr lesen...