Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Die Weisung ist an keine Form gebunden, was bedeutet, dass auch ihre Erlassung an keine Form gebunden ist, mündlich oder schriftlich, telefonisch, im Umlauf etc e... mehr lesen...
In der Sitzung des Jagdausschusses der Jagdgenossenschaft B am 19. Juni 2000 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Jagdgesellschaft (bestehend aus dem damaligen Jagdleiter WM und den weiteren Mitgliedern WH und ES) auf Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses an die Beschwerdeführerin (allerdings nunmehr zu einem jährlichen Pachtschilling von S 40.000,--, bisher S 85.000,--) behandelt. In der im Akt der erstinstanzlichen Behörde einliegenden Protokoll der Niederschrift i... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG NÖ 1974 §21 Abs2 litb idF 6500-14;ZustG;
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs. 2 lit. b Nö JagdG 1974 hat der Obmann des Jagdausschusses u.a. in Vollziehung des Jagdgesetzes ergangene Bescheide durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde durch zwei Wochen kundzumachen. Die Durchführung der öffentlichen Kundmachung obliegt dem Bürgermeister. § 21... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge ein Staatsangehöriger von Ruanda und am 20. April 1998 in das Bundesgebiet eingereist, beantragte die Gewährung von Asyl. Diesen Antrag wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 22. Mai 1998 gemäß § 7 AsylG ab; es sprach weiter gemäß § 8 AsylG aus, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Ruanda nicht zulässig sei. Der zunächst in der Betreuungsstelle Traiskirchen aufhältig gewesene Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/01/0287
Rechtssatz: Mit seiner Mitteilung gab der Beschwerdeführer ausdrücklich eine neue "Zustelladresse/Wohnadresse" bekannt. Dies konnte nur so verstanden werden, dass die mit der Berufung erteilte Zustellungsvollmacht widerrufen werde, weil (alte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 2001 wurde über den Beschwerdeführer die Dienstenthebung verfügt, weil er sich seit 8. Juli 2001 in Untersuchungshaft auf Grund eines Beschlusses des Jugendgerichtshofes Wien vom 8. Juli 2001 befinde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Einberufungsbefehl vom 23. Mai 2000 zum Grundwehrdienst (GWD) für den 3. Juli 2000 einberufen worden. Diesem Einberuf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §1 Abs1 Z1;VwRallg;WehrG 1990 §1 Abs3 impl;ZustG;
Rechtssatz: Rückt ein Betroffener, um einem an ihn gerichteten, wenn auch möglicherweise nicht zugestellten Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst zu entsprechen, ein, so ist er ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts Soldat im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 HDG 1994; die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2001 wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1998, um ca. 15.25 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen vom Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Zwettl in Richtung Statzenberggasse auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1 impl;ZustG;
Rechtssatz: Eine allfällige andere nachträgliche Beurteilung des Zustellungsvoranges durch die Berufungsbehörde kann an der rechtswirksamen Zustellung eines erstinstanzlichen Bescheides nichts ändern. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 2. Februar 2001 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. Februar 1999, mit welchem ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen worden war, gemäß § 63 Abs. 5 AVG, als verspätet zurückgewiesen. Der Bescheid der Erstbehörde sei erstmals am 12. März 1999 an der Meldeadr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;ZustG §8;
Rechtssatz: Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Schriftstücke und die Änderung zustellrechtlicher Vorschriften (162 BlgNR. 15. GP, Seite 10) ist die Beh verpflichtet, einfache Hilfsmittel - etwa Melde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die vom Beschwerdeführer gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk vom 25. Januar 1999 erhobene Berufung als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, das erstinstanzliche Straferkenntnis sei am 23. Februar 1999 von einem Mitbewohner der Abgabestelle Wien 10., L-Gasse 1 übernommen worden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4;ZustG §8;
Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen der Zustellung etwa heraus, dass an der von der Partei genannten Anschrift schon von Anfang an keine Abgabestelle bestand, so liegt weder eine Änderung der Abgabestelle vor noch kommt - mangels Rechtslücke - eine analoge Anwendung von § 8 Abs 2 ZustG in Betracht (Hinweis E 26. 06. 199... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VStG §24;VwRallg;ZustG §4;ZustG §7;ZustG §8;
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZustG auch auf jene Fälle, in denen den Empfänger an einer im Sinne des § 7 ZustG mangelhaften Zustellung zwar ein Verschulden trifft, jedoch keine Hinterlegung nach § 8 Abs. 2 ZustG erfolgt ist, es vielmehr lediglich um die Frage der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8;
Rechtssatz: Unter "bisheriger Abgabestelle" im Verständnis des § 8 Abs. 1 ZustG ist jedenfalls eine solche zu verstehen, die der Beschwerdeführer während des anhängigen Verwaltungsverfahrens hatte und von der er weiß, dass sie der Behörde bekannt war (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. November 2000, Zl. 2000/19/0115). European Case Law Identif... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "BR Jugoslawien", der am 5. Oktober 1999 in das Bundesgebiet eingereist ist, beantragte am selben Tag die Gewährung von Asyl. Er wurde am 13. Oktober 1999 niederschriftlich einvernommen. Hiebei gab er an, dass er in Österreich bei seinem Bruder in H wohne. Die Behörde erster Instanz versuchte den über den Asylantrag entscheidenden Bescheid vom 22. Oktober 1999 an der genannten Adresse zuzustellen. Die Postsendung wurde jedoch vom zuständ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs2;ZustG §8;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 8 ZustG kommt es nicht auf die polizeiliche Abmeldung, sondern auf den nach den Umständen anzunehmenden Zeitpunkt der tatsächlichen Verlegung der Wohnung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000010384.X01 Im RIS seit 09.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs2;ZustG §8;
Rechtssatz: Die Forderung, dass im Asylbereich wegen der Tatsache, dass es sich bei Asylwerbern um der deutschen Sprache kaum mächtige Personen handle, an die Ausforschungspflicht der Behörde ein höherer Maßstab als eine bloße Meldeanfrage zu stellen sei, ist mit dem - alle Zustellvorgänge in gleicher Art regelnden - Normtext des § 8 ZustG nicht verei... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 25. November 1998 wies die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (erstinstanzliche Behörde) den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 iVm den §§ 8, 10, 15, 35 und 37 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, aus dem Gebiet der Republik Österreich aus. Gegen diesen Bescheid, der zwecks Zustellung an den Beschwerdeführer gemäß § 23 Zustellgesetz ohne vorhergehenden Zustellversuch beim Postamt Lustenau am 27. November 199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1997 §10;FrG 1997 §15 Abs1;FrG 1997 §34 Abs1 Z2;FrG 1997 §8;ZustG §8;
Rechtssatz: Gem § 8 Abs 1 ZustG hat eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, dies der Beh unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist gem § 8 Abs 2 ZustG die Zustellung durch Hinterlegung... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 24. Mai 1995 (Einlangen bei der erstinstanzlichen Behörde) im Wege der österreichischen Botschaft in Preßburg die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, wobei als Aufenthaltszweck Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft mit ihrem türkischen Ehegatten angegeben wurde. Der Landeshauptmann von Wien wies diesen Antrag mit Bescheid vom 8. Juni 1995 "mangels einer Antragstellung vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus"... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §6;ZustG §8;
Rechtssatz: Die erste (gültige) Zustellung ist maßgeblich; einer neuerlichen Zustellung an den nunmehr ausgewiesenen Vertreter kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu (§ 6 ZustG). Die danach an die erste gültige Zustellung geknüpfte Rechtsfolge wird selbst dann nicht aufgehoben, wenn die erstinstanzliche Behörde die erste Zustellung als ungültig... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1997, Zl. 97/03/0074-15, wurde das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark, Zl. UVS 30.2-130/95, eingestellt. Mit am 3. November 1997 zur Post gegebenen Schriftsatz stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens "in den vorhergehenden Zustand einschließlich der Kostenbemessungsgrundlage, sowie der nunmehrigen ordnun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030335.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Mai 1994 stellte die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse über Antrag des Mitbeteiligten gemäß § 410 Abs. 1 Z. 7 ASVG fest, daß auf dem Beitragskonto des Mitbeteiligten mit Stand vom 10. Mai 1994 für die Vorschreibungen Juni 1984 bis September 1984, November 1984, Dezember 1984, Februar 1985 bis November 1985 Verzugszinsen und Verwaltungsauslagen gemäß §§ 58 Abs. 1 und 3, 59, 64 Abs. 4 ASVG im Betrag von S 31.418,89 aufgelaufen seien und der Mitbeteiligte als Di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Nigeria, der am 27. September 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat am 30. September 1992, beim Bundesasylamt eingelangt am 5. Oktober 1992, einen Asylantrag gestellt. Gleichzeitig hat er seine Zustelladresse wie folgt bekanntgegeben: "Flüchtlingsberatung der Evangelischen Kirche A.B.i.Ö., Dr. Gertrude Hennefeld, Otto Glöckel-Straße 16, A-2514 Traiskirchen, Tel. 02252/54726". Bei der niederschriftlichen Vernehmung durch das Bundes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §8 Abs2;ZustG §8;
Rechtssatz: Ein einfaches Hilfsmittel zur Feststellung der neuen Abgabestelle eines Asylwerbers sind auch Erhebungen darüber, ob sich der Asylwerber nach wie vor in dem bei seiner niederschriftlichen Vernehmung bekanntgegebenen Flüchtlingslager Traiskirchen aufhält. European Case ... mehr lesen...