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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZustG auch auf jene Fälle, in denen den Empfänger an einer im Sinne des § 7 ZustG mangelhaften Zustellung zwar ein Verschulden trifft, jedoch keine Hinterlegung nach § 8 Abs. 2 ZustG erfolgt ist, es vielmehr lediglich um die Frage der Rechtzeitigkeit der eingebrachten Berufung geht, entbehrt es der gesetzlichen Grundlage.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Berufungsverfahren ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090018.X06Im RIS seit
05.03.2002