RS Vwgh 2001/11/20 2000/09/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
VStG §24;
VwRallg;
ZustG §4;
ZustG §7;
ZustG §8;

Rechtssatz

Für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZustG auch auf jene Fälle, in denen den Empfänger an einer im Sinne des § 7 ZustG mangelhaften Zustellung zwar ein Verschulden trifft, jedoch keine Hinterlegung nach § 8 Abs. 2 ZustG erfolgt ist, es vielmehr lediglich um die Frage der Rechtzeitigkeit der eingebrachten Berufung geht, entbehrt es der gesetzlichen Grundlage.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Berufungsverfahren Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090018.X06

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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