Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §8 Abs2;Rechtssatz
Die Forderung, dass im Asylbereich wegen der Tatsache, dass es sich bei Asylwerbern um der deutschen Sprache kaum mächtige Personen handle, an die Ausforschungspflicht der Behörde ein höherer Maßstab als eine bloße Meldeanfrage zu stellen sei, ist mit dem - alle Zustellvorgänge in gleicher Art regelnden - Normtext des § 8 ZustG nicht vereinbar. Denn die Wortfolge "falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann" des Abs 2 leg cit richtet sich unmittelbar an die Behörde und hat mit der Sprachkundigkeit des Asylwerbers nichts zu tun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010384.X02Im RIS seit
09.03.2001