RS Vwgh 1997/9/30 96/01/0119

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs3;
ZustG §8 Abs2;
ZustG §8;

Rechtssatz

Ein einfaches Hilfsmittel zur Feststellung der neuen Abgabestelle eines Asylwerbers sind auch Erhebungen darüber, ob sich der Asylwerber nach wie vor in dem bei seiner niederschriftlichen Vernehmung bekanntgegebenen Flüchtlingslager Traiskirchen aufhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010119.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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