RS Vwgh 2000/6/28 2000/12/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs5;
ZustG;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146

Rechtssatz

Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120013.X10

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten