Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, vom 6. März 1986 wurde der Beschwerdeführer dreier Verwaltungsübertretungen nach der StVO 1960 für schuldig befunden und mit Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 1.200,- (Ersatzarreststrafen zusammen 72 Stunden) bestraft. Der in den Akten erliegende Rückschein war in Übereinstimmung mit der Strafverfügung an den Beschwerdeführer persönlich adressiert, jedoch wurden der Name und die Adresse d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131a;VStG §47;VStG §53b;VStG §54b Abs2;ZustG §21;
Rechtssatz: Wurde eine Strafverfügung nicht an den Besch zugestellt, so ist sie ihm gegenüber nicht rechtswirksam geworden und kann daher auch nicht als Titel für seine zwangsweise Vorführung zum Strafantritt und den anschließenden Freiheitsentzug dienen. Für diese Akte unmittelbar... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 14. Dezember 1988, Zlen. D 19/88, 29/88, 37/88, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Disziplinarvergehens der Verletzung der Berufspflichten und eines die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigenden Verhaltens eine Geldbuße von S 30.000,-- verhängt. Die Zustellverfügung dieses Erkenntnisses lautet unter anderem "an die Beschuldigte", das ist die Beschwerdeführerin, ohne weitere Bemerkung über di... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1872 §57;PO §174 idF 1981/002;PO §176 idF 1981/002;ZustG §13;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine nicht zu eigenen Handen, sondern nur mit eingeschriebener Briefsendung verfügte Zustellung eines Disziplinarerkenntnisses einer Rechtsanwaltskammer ist rechtswidrig. European Case... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §174 idF 1981/002;PO §176 idF 1981/002;ZustG §13;ZustG §16;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine eingeschriebene oder bescheinigte Briefsendung ist keinesfalls nur zu eigenen Handen des Empfängers zuzustellen (Hinweis OGH 30.5.1962, 6 Ob 125/62 EvBl 1962/472). Nach den Bestimmungen der PO ist die Zustellung ordnungsgemäß, wenn sie statt an den Empfänger oder an den postor... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Einberufungsbefehl) wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab 3. Juli 1989 einberufen. Gegen diesen Einberufungsbefehl richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 36 Abs. 1 dritter Satz Wehrgesetz 1978 ist der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst spätestens vier Wochen vor dem Einberufungstag zuzustellen, sofern militärische Erfordernisse nicht entgegestehen. Auf di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: WehrG 1978 §36 Abs1;ZustG §21;
Rechtssatz: Soll nach der Anordnung der Behörde der Einberufungsbefehl zu eigenen Handen zugestellt werden, so liegt ein Zustellmangel vor, wenn nach dem ersten Zustellversuch sofort beim Postamt hinterlegt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110152.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §21;ZustG §7;
Rechtssatz: Kommt das Schriftstück, das zu eigenen Handen zugestellt werden muss, dem Empfänger ungeachtet eeines Formfehlers (hier: Übersendung durch die Behörde ohne Verwendung eines Zustellausweises) zu, ist die Zustellung bewirkt. Es spielt keine Rolle, ob die Fehlleistung ihren Ausgang von der behördlichen Zustellverfügung nahm oder im Bereich des ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §22 impl;BDG 1979 §108;VwGG §34 Abs1;ZustG §21;ZustG §7;
Rechtssatz: Sieht der Gesetzgeber zwingend - wie in § 108 BDG - eine Zustellung zu eigenen Handen vor, soll damit lediglich eine erhöhte Garantie dafür geschaffen werden, dass das zuzustellende Schriftstück dem (von der Beh bestimmten) Empfänger tatsächlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §46 Abs1;ZustG §16;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine Zustellung der Straferkenntnisse zu eigenen Handen schreibt das Gesetz nicht vor. (Hinweis auf E vom 14.2.1973, 1587/72, VwSlg 8357 A/1972, E v. 28.6.1979, 0745/79) Liegt jedoch für die Bewirkung einer Zustellung zu eigenen Handen ein besonders wichtiger Grund vor - der Beschuldigte hatte einer an ihn ergangenen Ladung nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §21;
Rechtssatz: Auf das Vorhandensein einer "Zustellvollmacht" stellt § 13 Abs 4 ZustellG nicht ab. Die in dieser Bestimmung genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger; an sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135)... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3ZustG §21
Rechtssatz: Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis auf E 25... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §133;PO §150;ZustG §21;
Rechtssatz: Im Falle des Bestehens einer Postvollmacht für RSa-Briefe können auch zu eigenen Handen zuzustellende Postsendungen an solche Postbevollmächtigte abgegeben werden (Hinweis E 9.3.1972, 1009/71, E 22.3.1982, 3625/80, E 11.3.1987, 86/03/0228). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §150;VStG §51 Abs3;ZustG §21;
Rechtssatz: Im Falle des Bestehens einer Postvollmacht für den Empfang von RSa-Briefen dürfen auch zu eigenen Handen zuzustellende Postsendungen an den Postbevollmächtigten abgegeben werden (Hinweis E 22.3.1982, 3635/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030228.X01 ... mehr lesen...