RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0228

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Veröffentlicht am 11.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

PO §150;
VStG §51 Abs3;
ZustG §21;

Rechtssatz

Im Falle des Bestehens einer Postvollmacht für den Empfang von RSa-Briefen dürfen auch zu eigenen Handen zuzustellende Postsendungen an den Postbevollmächtigten abgegeben werden (Hinweis E 22.3.1982, 3635/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030228.X01

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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