Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;SHG Vlbg 1998;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine gesetzliche
Norm: , die es der Behörde zur Pflicht macht, den Bescheid betreffend einen Kostenersatz nach dem Vlbg SHG 1998 zu eigenen Handen zuzustellen, existiert nicht. Dass diese Art der Zustellung nur aus "besonders wichtigen Gründen" vorzunehmen ist, macht ihren Ausnahme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §21;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Zustellung zu eigenen Handen ua. nicht erforderlich bei baupolizeilichen Beseitigungsaufträgen (Hinweis E 1981/02/12, 3269, 3270/80, VwSlg. 10366 A/1981), bei der Androhung eines Abbruchauftrages (Hinweis E 1982/03/18, 06/3083/80), bei Änderungen von Eigenjagdgebieten (Hinweis E 1983/09/1... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
Das Bundesasylamt wies mit Bescheid vom 18. Oktober 1995 den Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28. September 1995 gemäß § 3 Asylgesetz 1991 ab. Auf Grund der dem Bundesasylamt über Anfrage vom Meldeamt Graz erteilten Auskunft, dass der Beschwerdeführer polizeilich nicht gemeldet sei, verfügte es am 23. Oktober 1995 gemäß § 8 Abs. 2 Zustellgesetz die Hinterlegung des Bescheides bei dieser Behörde, weil der Beschwerdeführer seine dem Bundesasylamt im Verfahren zuletzt bekannt ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/20/0017 E 2. Juli 1998 RS 2 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch ist nur dann mit der Wirkung der Zustellung ausgestattet, wenn die Behörde ergebnislos den ihr zumutbaren und ohne Schwierigkeiten zu bewältigenden Versuch unternommen hat, eine (neue, andere) Abgabestelle fes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juli 1997, Zl. 11-F/97, verfügte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes (aus 1992) die Ausweisung des Beschwerdeführers. Die Behörde ordnete die Zustellung dieses Bescheides mit "RSb" an. Auf dem Rückschein ist ein "2. Zustellversuch" am 17. Juli 1997 mit einer Hinterlegung am selben Tag beim Zustellpostamt vermerkt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung ist mit 1. August 1997 datiert und weist als Absender den Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21;
Rechtssatz: Die Vornahme eines früheren Zustellversuches ohne Hinterlegung des Schriftstückes begründet bei einer Zustellung nicht zu eigenen Handen als überflüssige Maßnahme keine Rechtswidrigkeit der ordnungsgemäß erfolgten Hinterlegung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998210314.X... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Die Verlassenschaft wurde den Beschwerdeführern am 12. April 1988 eingeantwortet. Mit einem Schriftsatz vom 13. Februar 1987 hatte der Erblasser gegen einen Bescheid, mit dem vorläufige Umsatzsteuerbescheide für 1979 bis 1983 endgültig erklärt wurden, Berufung erhoben. Diese Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juni 198 als unbegründet abgewiesen. Im Zusammenhang m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Ein Zustellungsmangel bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund, weil bei mangelhafter Zustellung die (versäumte) Frist nicht zu laufen beginnt (Hinweis E 12.12.1968, 1292/67). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellvers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 25. November 1994 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. April 1994, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21;ZustG §6;
Rechtssatz: Wurde dem Antragsteller ein Bescheid an die im Antrag genannte Adresse durch Hinterlegung zugestellt und erfolgt eine neuerliche Zustellung zu eigenen Handen an eine sich aus dem Akteninhalt ergebende frühere Unterkunft, so reicht dafür der Umstand, daß die hinterlegte Sendung als nicht behoben zurückkam, nicht aus. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 1995, 92/07/0159, verwiesen. Den Anfechtungsgegenstand des genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildete der Bescheid der auch nunmehr belangten Behörde vom 20. Juli 1992 in der Fassung ihres Berichtigungsbescheides vom 1. September 1992, mit dem der mitbeteiligten Partei (MP) auch des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3 Stammrechtssatz Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §97;BAO §98;ZustG;
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgab... mehr lesen...
Aus den vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid vom 21. Dezember 1992 wies das Finanzamt einen Einspruch des Beschwerdeführers gegen eine Strafverfügung wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (begangen durch Nichtabgabe der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für das Jahr 1990), mit welcher über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 6.000,-... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bewirkt bei einer Zustellung zu eigenen Handen gemäß § 21 ZustG die Anwesenheit des Adressaten an seiner Abgabestelle auch nur an einem Tag der beiden Zustellversuche, daß die anschließende Hinterlegung als rechtswirksame Zustellung iSd dritten Satzes des § 17 Abs 3 legcit gilt (H... mehr lesen...
Das Bundesasylamt hatte mit Bescheid vom 7. Dezember 1993 den Asylantrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen Afghanistans, die Mitte August in das Bundesgebiet eingereist ist, gemäß § 3 Asylgesetz 1991 abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 1. Juli 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück, weil der erstinstanzliche Bescheid der Beschwerdeführerin am 13. Dezember 1993 durch Hinterlegun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21;ZustG §4;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Abgabestelle des Adressaten eines behördlichen Schriftstückes um eine sonstige Unterkunft - etwa in einem Hotel oder dgl - ist es sohin bei angeordneter Zustellung zu eigenen Handen gemäß § 21 ZustG Aufgabe des Zustellorganes, wenn die Sendung beim ersten Zustellversuch nicht zugestellt werden kann, die in die... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 18. November 1993, 93/15/0139, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 7. Juli 1993 zugestellt worden, weswegen die erst am 19. August 1993 zur Post gegebene Beschwerde verspätet sei. Im in bezug auf die Zustellung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §102;VwGG §26;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191
Rechtssatz: Daß mit der Zustellung eines Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz die Frist für die Beschwerde an den Gerichtshof ausgelöst wird, stellt keinen b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §102;B-VG Art130 Abs2;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191
Rechtssatz: In der Bundesabgabenordnung sind weder besonders wichtige
Gründe: normiert, die eine Zustellung zu eigenen Handen erfordern, noch ist für ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 war ein Antrag des Beschwerdeführers vom 30. März 1993 auf Wiederaufnahme eines näher genannten Strafverfahrens betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1993 auf Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;VStG §24;VwGG §42 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Daß der angefochtene Bescheid (betreffend Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens) dem Bf in einem offenen Kuvert zugestellt worden sei, kann von vornherein keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtswidrigkeit begründen. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1989 schrieb das Finanzamt Villach (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin für den PKW der Marke Mercedes 190 E für den Steuerzeitraum 1987/1988 Kraftfahrzeugsteuer samt Abgabenerhöhung von insgesamt S 5.400,-- vor, weil weder die Kraftfahrzeugsteuerkarte für das Kraftfahrzeug dem Finanzamt übergeben, noch anderweitig der Nachweis der Steuerentrichtung erbracht wurde. Mit einem am 25. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz wurde gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §97 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Ob eine ordnungsgemäße Zustellung der Erledigung einer Abgabenbehörde vorliegt, ist stets von Amts wegen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160116.X03 Im RIS seit 11.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen am Irrsee. Mit weiterem Bescheid vom 6. Februar 1990 stellte derselbe Landeshauptmann gemäß § 121 WRG 1959 fest, daß die ausgeführte Anlage der mit seinem Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung im wesentlichen entspricht; gleichzeitig wurde der mP die... mehr lesen...