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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs4;Rechtssatz
Auf das Vorhandensein einer "Zustellvollmacht" stellt § 13 Abs 4 ZustellG nicht ab. Die in dieser Bestimmung genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger; an sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110048.X02Im RIS seit
01.02.2007Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015