RS Vwgh 1988/5/31 88/11/0048

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;
ZustG §21;

Rechtssatz

Auf das Vorhandensein einer "Zustellvollmacht" stellt § 13 Abs 4 ZustellG nicht ab. Die in dieser Bestimmung genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger; an sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110048.X02

Im RIS seit

01.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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