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27/01 RechtsanwälteNorm
DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;Rechtssatz
Eine nicht zu eigenen Handen, sondern nur mit eingeschriebener Briefsendung verfügte Zustellung eines Disziplinarerkenntnisses einer Rechtsanwaltskammer ist rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180049.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009