RS Vwgh 1990/4/3 89/11/0152

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Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

WehrG 1978 §36 Abs1;
ZustG §21;

Rechtssatz

Soll nach der Anordnung der Behörde der Einberufungsbefehl zu eigenen Handen zugestellt werden, so liegt ein Zustellmangel vor, wenn nach dem ersten Zustellversuch sofort beim Postamt hinterlegt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110152.X02

Im RIS seit

03.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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