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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020112.X03Im RIS seit
28.12.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018