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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Selbst eine allfällige Verletzung der Manuduktionspflicht über den Beginn des Fristenlaufes bei Zustellung durch Hinterlegung vermag - ungeachtet der Möglichkeit einer Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - die Rechtswirkungen einer solchen Zustellung nicht zu beseitigen (Hinweis E 1.2.1990, 89/12/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050030.X01Im RIS seit
20.11.2000