RS Vwgh 1998/9/3 98/06/0098

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Veröffentlicht am 03.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Hinterlegungsanzeige gem § 17 Abs 2 ZustG vom Empfänger erst beim Wegräumen von Werbematerial aufgefunden wird, vermag weder eine rechtmäßig erfolgte Hinterlegung rechtlich ungeschehen zu machen, noch die Rechtsmittelfrist zu verlängern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060098.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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