RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0003

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1 litb;
FinStrG §165 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0880/77 E 17. September 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Als neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO ist nicht nur eine bereits vorliegende Zeugenaussage anzusehen, sondern auch die Namhaftmachung eines Zeugen, der in der Lage ist, über ein entscheidungsrelevantes Beweisthema eine Aussage zu machen.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130003.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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