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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0880/77 E 17. September 1979 RS 1Stammrechtssatz
Als neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO ist nicht nur eine bereits vorliegende Zeugenaussage anzusehen, sondern auch die Namhaftmachung eines Zeugen, der in der Lage ist, über ein entscheidungsrelevantes Beweisthema eine Aussage zu machen.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130003.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009