Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0013 Besprechung in: AnwBl 1994/9, S 712-713;Rechtssatz
Das freisprechende Urteil eines Landesgerichtes für Strafsachen stellt keine Entscheidung über eine für das Abgabenverfahren maßgebliche Vorfrage dar, ob den als Betriebsausgaben geltend gemachten Beträgen Scheingeschäfte zugrundeliegen, weil dieser Tatbestand sowohl im Abgabenverfahren als auch im Strafverfahren als Hauptfrage zu entscheiden ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130011.X09Im RIS seit
05.04.2001