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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0013 Besprechung in: AnwBl 1994/9, S 712-713;Rechtssatz
Während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist auf Beweisanträge und neues Vorbringen tatsächlicher oder rechtlicher Art in diesem Verfahren einzugehen. Dem Wiederaufnahmeantrag eines Abgabepflichtigen betreffend ein bestimmtes Verfahren kann kein Erfolg beschieden sein, wenn bezüglich dieses Verfahrens eine unerledigte Berufung vorliegt (Hinweis E 1.7.1992, 88/13/0068).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130011.X02Im RIS seit
05.04.2001