RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0011

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
BAO §115 Abs4;
BAO §303 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0013 Besprechung in: AnwBl 1994/9, S 712-713;

Rechtssatz

Während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist auf Beweisanträge und neues Vorbringen tatsächlicher oder rechtlicher Art in diesem Verfahren einzugehen. Dem Wiederaufnahmeantrag eines Abgabepflichtigen betreffend ein bestimmtes Verfahren kann kein Erfolg beschieden sein, wenn bezüglich dieses Verfahrens eine unerledigte Berufung vorliegt (Hinweis E 1.7.1992, 88/13/0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130011.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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