Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 18 Tiroler Rehabilitationsgesetz, LGBl. Nr. 58/1983, idF LGBl. Nr. 26/2001 (TRG), fest, dass die von der beschwerdeführenden Partei "in Innsbruck, M.-Gasse 5, betriebene Einrichtung unter Einhaltung der nachstehenden Auflagen in medizinischer, bautechnischer und personeller Hinsicht zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen der Behindertenhilfe geeignet ist. A) Auflagen aus sanitätsbezogener Sicht 1) In der ... mehr lesen...
Index: L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;RehabilitationsG Tir 1983 §18;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Wurden dem Rechtsträger bei der Feststellung der Eignung nach § 18 Tir RehabilitationsG 1983 Nebenbestimmungen vorgeschrieben, deren Einhaltung die Eignung für den bestimmungsgemäßen Zweck der Einrichtung sicherstellen, so stehen diese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Die Anfechtung von Nebenbestimmungen eines Bescheides vor dem Verwaltungsgerichtshof erfasst, wenn die Nebenbestimmungen mit dem Hauptinhalt des Spruches eine untrennbare Einheit bilden, den gesamten Bescheid, was zur Folge hat, dass die Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmungen bzw selbst eines Teiles der Nebe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Die Trennbarkeit einer Nebenbestimmung vom sonstigen Bescheidinhalt und damit deren getrennte Anfechtbarkeit ist von der Beurteilung des jeweils gegebenen sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges abhängig. Steht eine in den Bescheidspruch aufgenommene Nebenbestimmung mit dem Hauptinhalt des Spruches - mag a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Sommersemester 1995/96 an der Universität Wien die Studienrichtung Rechtswissenschaften; am 5. Oktober 1997 stellte sie an die zuständige Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde den Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe. Mit Bescheid vom 22. Oktober 1998 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Studienbeihilfe ab 1. Oktober 1998 und stellte mit einem weiteren Bescheid vom sel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §59 Abs1;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs4 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0074 E 6. September 1995 VwSlg 14312 A/1995 RS 4
(hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes (selbst wenn dieser im Zeitpunkt der Antragstellung des Studierenden auf Gewährung der Studienbe... mehr lesen...
Der Gemeinderat der mitbeteiligten Stadtgemeinde hat am 10. Juli 2001 folgenden Beschluss gefasst: "Verordnung über die Widmung von Straßen für den Gemeingebrauch und die Einreihung als Gemeindestraße und die Auflassung von öffentlichen Straßen § 1 Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Bau der Landesstraße L 1423 Münzbacherstraße hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Perg am 10.7.2001 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991 ... in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen "Enteignungsbescheid" hat die belangte Behörde näher bezeichnete Grundstücksflächen der Beschwerdeführerinnen "für Verkehrsflächen des Landes" und "für Verkehrsflächen der Gemeinde" zum Zwecke des Neubaues des "Zubringers Mürzbach", 1. Teil, an der L 1423, Münzbacher Straße gestützt auf die §§ 35 und 36 Oö. Straßengesetz 1991 (in der Folge: OöStrG) enteignet und die Entschädigungsbeträge hiefür festgesetzt. Die belangte Behörde ging in ihrer Entscheidung dav... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen "Enteignungsbescheid" hat die belangte Behörde näher bezeichnete Grundstücksflächen des Beschwerdeführers "für Verkehrsflächen des Landes" und "für Verkehrsflächen der Gemeinde" zum Zwecke des Neubaues des "Zubringers Mürzbach", 1. Teil, an der L 1423, Münzbacher Straße gestützt auf die §§ 35 und 36 Oö. Straßengesetz 1991 (in der Folge: OöStrG) enteignet, die Entschädigungsbeträge hiefür festgesetzt und dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten zugesprochen. Die... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;LStG OÖ 1991 §32;LStG OÖ 1991 §35 Abs1;LStG OÖ 1991 §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/06/0172 E 27. Juni 1996 RS 1
(hier ohne Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Aus dem
Spruch: eines Enteignungsbescheides muß eindeutig hervorgehen, welche Grundflächen konkret in Anspruch genommen wurden (Hinweis E 9.5.1979, 2087/78, ... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;LStG OÖ 1991 §32;LStG OÖ 1991 §35 Abs1;LStG OÖ 1991 §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/06/0172 E 27. Juni 1996 RS 1
(hier ohne Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Aus dem
Spruch: eines Enteignungsbescheides muß eindeutig hervorgehen, welche Grundflächen konkret in Anspruch genommen wurden (Hinweis E 9.5.1979, 2087/78, ... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;LStG OÖ 1991 §14;LStG OÖ 1991 §31;LStG OÖ 1991 §32;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Anordnung im straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid, weitere Auflagen würden nachträglichen Verfügungen vorbehalten, im Gesetz keine Deckung findet (Hinweis E vom 14. Oktober 2003, Zlen. 2001/05/1171 und 1172). Hier: In der Beschwerde wird ni... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 4. Juli 2001 wurde der Beschluss des Gemeinderates der Beschwerdeführerin vom 17. Mai 2001, wonach das Gemeindejagdgebiet "S" für die Jagdpachtperiode vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2010 an die Jagdgemeinschaft S wertgesichert verpachtet wurde, gemäß § 33 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21, genehmigt. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 6. Juni 2002 wurde der gegen d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte zunächst in der Justizanstalt Stein, sodann vom 4. Juni 1997 bis 3. März 1998 in der Justizanstalt Wien-Favoriten und ab diesem Zeitpunkt bis zu seiner Haftentlassung (am 23. Juni 1998) in der Justizanstalt Krems eine wegen Vermögensdelikten verhängte Freiheitsstrafe im Gesamtausmaß von zwei Jahren und acht Monaten. Der im Zeitpunkt seiner Verhaftung drogenabhängig gewesene Beschwerdeführer hatte selbst um Überstellung in die Justizanstalt Wien-Favoriten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;StVG §102 Abs1;StVG §120;StVG §121;StVG §122;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat mit dem angefochtenen Bescheid nicht über den Antrag auf Bescheiderlassung abgesprochen, sondern der "Beschwerde des (ehemaligen) Strafgefangenen gegen 'die Bildaufzeichnung der Harnkontrollen'" nicht Folge" ge... mehr lesen...
Im Zuge eines von der Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) gemeinsam mit einem Vertreter des Bezirksbauamtes, einem naturkundefachlichen Amtssachverständigen und dem Bürgermeister von F durchgeführten Lokalaugenscheins wurde erhoben, dass am orographisch rechten Ufer der Rosanna auf einer Länge von ca. 140 m im Bereich der Grundstücke 1672, 1716, 1719/4 und 1799/2, Grundbuch F, ein Weg errichtet worden sei. Zu diesem Zweck sei Schüttmaterial einerseits in das Flussbett der Rosanna... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;NatSchG Tir 1997 §16 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Bestimmtheitsanforderungen des § 59 Abs 1 AVG dürfen nicht überspannt werden; auf kleinste Entfernungseinheiten bezogene wörtliche oder vermessungstechnische Angaben über die Position von Anschüttungen innerhalb einer hinreichend bestimmt umschriebenen Fläche sin... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;NatSchG Tir 1997 §16 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/10/0189 E 11. Juni 2003 RS 2 Stammrechtssatz Der
Spruch: eines naturschutzbehördlichen Wiederherstellungsauftrags muss so bestimmt (vgl § 59 Abs 1 AVG) gefasst sein, dass einerseits dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben ... mehr lesen...
Mit Erledigung (bezeichnet als "Bescheid") der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 14. September 2001 wurde gegenüber dem "Arbeitgeber G vertreten durch Rae Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner" als Bescheidadressat die Berufung gegen die Erledigung (bezeichnet als "Bescheid") des Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien vom 13. Juni 2001 - mit dem der Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung abgelehnt worden war - gemäß § 66 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0014 B 10. Mai 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist als notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes einer Umde... mehr lesen...
Mit Verordnungen vom 15. Juli 1999 und 28. März 2000 legte der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde gemäß § 2 Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz den Einzugsbereich der Kanalisationsanlage (Kanalisationsbereich) für den Bauabschnitt 051 (Rosenbichl, Waggendorf-Ost) fest. Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer des in diesem Kanalisationsbereich gelegenen Grundstückes Nr. 181, KG Rosenbichl. Ohne dass (nach der Aktenlage) den Beschwerdeführern zuvor rechtliches Gehör gewährt worden... mehr lesen...
Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "I. Für den Umbau der L 1302, Aurachtal Straße, im Baulos ‚Kriegering', von km 9,592 bis km 10,638, im Gebiet der Marktgemeinde Altmünster wird das dauernde und lastenfreie Eigentum sowie eine vorübergehende Nutzung an den nachstehend angeführten Grundstücken bzw. Grundstücksteilen, unbeschadet der genauen Vermessung in der Natur, für das Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung im Wege der Enteignu... mehr lesen...
Das gegenständliche Bauverfahren beruht auf dem Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 30. Dezember 1993, mit welchem er dem Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs 1 der OÖ BauO 1976 auftrug, die unmittelbar entlang der Straßengrundgrenze der Eisenhandstraße auf der Parzelle Nr. 620/23 konsenslos errichtete Einfriedungsmauer aus 25 cm starkem beiderseitig verputztem Massivmauerwerk abzutragen. Der Verwaltungsgerichtshof behob mit Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, Z... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;LStG OÖ 1991 §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/06/0172 E 27. Juni 1996 RS 1(hier ohne Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Aus dem
Spruch: eines Enteignungsbescheides muß eindeutig hervorgehen, welche Grundflächen konkret in Anspruch genommen wurden (Hinweis E 9.5.1979, 2087/78, VwSlg 9835 A/1979, E 29.11.1984, 82/06/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Berufungsbescheides vom 27. Dezember 2000 wurde als Gegenstand der Abänderung der betreffenden Mauer ein früherer, später aufgehobener Berufungsbescheid, aber nicht der erstinstanzliche Bescheid vom 30. Dezember 1993 angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof hat Fehlzitate und Schreibfehler - auch bei Unrichtigkeiten im Vornam... mehr lesen...
Index: L37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;GdKanalisationsG Krnt 1999 §4 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 2 Krnt GdKanalisationsG 1999 hat der Bürgermeister die Anschlusspflicht an die Kanalisationsanlage der Gemeinde, die die Eigentümer der im Kanalisationsbereich gelegenen Grundstücke trifft, mit Bescheid auszusprechen. § 4 Abs 2 Krnt GdKanal... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;LStG OÖ 1991 §35;LStG OÖ 1991 §36;
Rechtssatz: Aus dem
Spruch: eines Enteignungsbescheides muss eindeutig hervorgehen, welche Grundflächen konkret in Anspruch genommen werden. Den diesbezüglichen Anforderungen wird der hier angefochtene Enteignungsbescheid nicht gerecht. Zwar schadet die Falschbezeichnung der Liegenschaft... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
Rechtssatz: Im Enteignungsbescheid ist begründet darzulegen, warum Grundflächen dauernd oder nur vorübergehend in Anspruch genommen werden, und - sofern erforderlich - ist auch eine Entscheidung über die Einlösung eines Grundstücksrestes mit nachvollziehbarer
Begründung: zu treffen (vgl. das... mehr lesen...
Mit Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, BGBl. II Nr. 352/2000, wurde der Straßenverlauf der B 301 Wiener Südrandstraße (nunmehrige Bezeichnung seit 1. April 2002: S 1 Wiener Außenringschnellstraße) im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien bestimmt (die weiteren Verordnungen BGBl. II Nr. 134/2002 und BGBl. II Nr. 256/2002 betreffen den Bereich des Knotens Vösendorf und der Anschlussstelle Schwechat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §74 Abs2;BStG 1971 §17;BStG 1971 §20 Abs1;EisbEG 1954;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:ZfV 2004/5, 616-625;
Rechtssatz: Der "Entscheidungsvorbehalt" in Spruchpunkt II. des angefochtenen Berufungsbescheides (dahingehend, dass die Entscheidung "über... mehr lesen...