Aus dem Vorbringen der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem namens des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1990 wurde der mitbeteiligten Partei eine Widmungsänderungsbewilligung für die Grundstücke Nr. nnn1 und nnn2, EZ nnn, KG G, erteilt. In dieser wurde antragsgemäß eine Widmung für alle Bauten, die in reinen Wohngebieten im Sinne des § 23 Abs. 5 lit. ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen der Beschwerde im Zusammenhalt mit den vom Beschwerdeführer vorgelegten Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenates vom 20. Juni 1990 wurde den beiden Mitbeteiligten die Widmung des Grundstückes Nr. nn/1 und einer Teilfläche des Grundstückes Nr. nn, beide EZ nnn, KG S, unter Festsetzung einer Reihe von Bebauungsgrundlagen und Auflagen bewilligt. Dabei wurden insgesamt acht Bauplätze mit Flächen zwischen 518 m2 und 639 m2 festg... mehr lesen...
Die Tiroler Landesregierung (belangte Behörde) wies mit Bescheid vom 27. September 1988 die von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. Mai 1988 erhobene Vorstellung ab. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, daß mit dem genannten Bescheid des Gemeindevorstandes der Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 22. April 1988, mit dem die straßenbaurechtliche Bewilligung zur Erweiterung des S-Weges und zur He... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 12. April 1988 wurde ein Ansuchen der Beschwerdeführerin zur Errichtung von 8 KFZ-Abstellplätzen im Hofbereich des Anwesens N-Gasse 1-2 (Gp. 707, 711/2 und 712/2 der Katastralgemeinde W), gemäß § 31 Abs. 4 lit. b der Tiroler Bauordnung (TBO) abgewiesen. Der Begründung: dieses Bescheides zufolge bestehe "laut Grundbuchsauszug" von 25. Juni 1987 lediglich für das Grundstück 712/1 auf Parzelle 712/2 eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens,... mehr lesen...
Die Tiroler Landesregierung (belangte Behörde) wies mit Bescheid vom 21. Juli 1987 die von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde vom 3. Juni 1987 erhobene Vorstellung ab. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführerin sei mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Februar 1987 gemäß § 40 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung (TBO) die Fortsetzung der Arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0058 8 Schlagworte Beweismittel Augenschein
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988060014.X01 Im RIS seit 03.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind. Schlagworte freie BeweiswürdigungParteiengehör A... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können Rechte des Nachbarn durch Unterlassung eines im § 3 Abs 3 Stmk BauO 1968 vorgesehenen Abspruches schon deshalb nicht beeinträchtigt sein, weil er sein Mitsprachrecht - erheblich konkreter - in seinen Einwendungen gegen die Baubewilligung geltend machen und ausführen kann, inwieweit das Projekt mit dem von der Behörde auszuübenden Planungsermessen in Widerspruch steht (Hinweis E 25.2.1988, 84/06/0191). Schlagworte Ermessen besondere Rechtsgebiete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1293/49 E 2. März 1950 VwSlg 1287 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Wenn die Partei der Beweisaufnahme nicht beigezogen war, ist ihr das Ergebnis der Beweisaufnahme schriftlich zur etwaigen Äußerung binnen einer bestimmten Frist mitzuteilen oder sie zu verständigen, daß ihr binnen einer Frist die Möglichkeit offen steht, durch Aktenei... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §8;BauO Stmk 1968 §3 Abs1 idF 1989/014;BauO Stmk 1968 §3 Abs3 idF 1985/012;BauO Stmk 1968 §61 Abs2 idF 1989/014;BauRallg;B-VG Art130 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0016 E 16. Dezember 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wer an der Klärung des Sachverhaltes mitwirken will, hat solchen Ausführungen eines Sachverständigen, die nicht von vornherein als unschlüssig zu erkennen sind, auf gleicher fachlicher Ebene, also durch Vorlage entsprechender Gutachten ... mehr lesen...
Die Erstmitbeteiligte und der Zweitmitbeteiligte (Bauwerber) suchten um die baubehördliche Bewilligung zur Überdachung einer Terrasse auf dem Grundstück X-Gasse n in Gmunden nach den vorgelegten Plänen an. Bei der hierüber anberaumten mündlichen Bauverhandlung gab die Beschwerdeführerin als Nachbarin nachstehende Stellungnahme ab: "Gegen die vorgesehene Überdachung der Terrasse, wie in den Plänen eingetragen, spreche ich mich aus, weil ich hiedurch eine Verschlechterung der Belichtung... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 7. September 1990, Zl 89/14/0232, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den vom selben Vorsitzenden derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Zurücknahme der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1980 und 1981 sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1979 bis 1981 (im folgenden nur als Sachbescheide bezeichnet) als u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vorhalt zur Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlußfolgerungen der Beh entspricht nicht dem Wesen des Parteiengehörs (Hinweis E 25.6.1990, 90/15/0017). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungParteiengehö... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §52;BauO OÖ 1976 §32 Abs2;BauRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß die Beh zur Feststellung, ob e... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem den Parteien des Verfahrens gegenüber ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Juli 1986, Zl. 85/07/0332, zu entnehmen. Mit ihm war das von der damals wie nun belangten Behörde, dem Obersten Agrarsenat beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, durch die Beschwerdeführer angefochtene Erkenntnis vom 6. März 1985 in seinem Spruchpunkt II, betreffend die in bezug auf die Beschwerdeführer vom Obersten Agarsenat... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §52;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0011 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1 Stammrechtssatz Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen um Bekanntgabe des Lenkers dieses Kraftfahrzeuges "am 24.2.1989 um 19.06 Uhr in Wien 19, A-Straße Höhe Nr n Richtung Stadtgrenze" eine unrichtige Auskunft erteilt zu haben. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der namentlich genannten Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Beladung dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da es am 3. August 1987 um 13.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem namentlich genannten Lenker, dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0108 E 7. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Verfahrensgesetze kennen über die Pflicht der Gewährung des Parteiengehörs zu jedem einzelnen Ermittlungsergebnis hinaus keine weitere Pflicht, abschließend dem Besch den gesamten Akteninhalt vorzuhalten. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche ... mehr lesen...
1.0. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der näheren Darstellung des Sachverhaltes auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1989, Zl. 88/10/0211, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 3. November 1988 betreffend Abänderung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (in der Folge: BH) gemäß § 68 Abs. 3 AVG 1950 vom 19. Mai 1987 wegen Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §52;
Rechtssatz: Den Parteien ist im Hinblick auf § 45 Abs 3 AVG für ihre Stellungnahme eine ausreichende Frist einzuräumen; so ist auch zur Stellungnahme unter Zuhilfenahme eines Privatgutachtens zu den Ermittlungsergebnissen, denen nur in dieser Weise wirksam entgegengetreten werden könnte, von der Beh eine - den Umständen nach - angemessene Frist zu gewäh... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 20. April 1988 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde und darüberhinaus offenbar auch bei der Staatsanwaltschaft Wels und beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag eine "Strafanzeige, Anzeige nach dem KWG, Disziplinaranzeige" gegen insgesamt neun Personen, darunter insbesondere gegen bestimmte Organe der Raiffeisenkasse X und der Raiffeisen-Zentralkasse Y, ein. Der Beschwerdeführer warf darin diesen Personen in einer umfangreichen Sachverhaltsdarst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;AuskunftspflichtG 1987 §2;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §58 Abs2;B-VG Art20 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 264; Exolex 1991/5, S 362;
Rechtssatz: Die um Auskunft ersuchte Behörde hat zu beurteilen, ob und inwieweit eine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit dem Ausk... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine letzte Dienststelle war die Berufsschule G. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfol... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 5 Stammrechtssatz Die Wahrung des Parteiengehörs ist eine kardinale Voraussetzung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens. In ihr erblickt das AVG in verfahrensrechtlicher Beziehung eine der wichtigsten Sicherungen des rechtsstaatlichen Prin... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 20. April 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 15. März 1988 von 22.00 Uhr bis 22.15 Uhr in Wien 20, Pasettistraße 95, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in einem deutlich beschilderten Halte- und Parkverbot geparkt; sie habe hiedurch die Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; di... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 12. Juli 1989 von 8.45 Uhr bis 8.57 Uhr in Wien 20, Nordwestbahnstraße 89, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotszeichen kundgemachtes Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "Mo - Fr (werkt.) von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Beschwerdebescheid des Bundesministers für Justiz vom 5. März 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, sich am 1. Juli 1989 dadurch, daß er den Justizwachebeamten Bezirksinspektor X mit den Worten: "Spiel Dich nicht so auf, sonst muß ich angeben, daß Du schleppst, und da kannst Du dann schauen, wie Du herauskommstÜ" bedacht hat, gegenüber einer im Strafvollzug tätigen Person vorsätzlich ungebührlich benommen zu... mehr lesen...