RS Vwgh 1991/1/24 88/06/0214

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0155 E 4. April 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Verfahrensmangel führt nur dann zu einer Bescheidaufhebung, wenn er möglicherweise Einfluss auf den Inhalt des getroffenen Abspruches haben konnte. Insbesondere gilt dies für den Verfahrensmangel einer Verletzung des Parteiengehörs (Hinweis E 30.1.1967, 16/66, VwSlg 7070 A/1967).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen"zu einem anderen Bescheid"Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelVerwaltungsstrafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988060214.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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