RS Vwgh 1990/12/4 89/07/0010

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070010.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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