Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben es als Betriebsinhaber zu verantworten, dass am 17.5.2006 in Ihrem Betrieb in Wien, A-straße, in welchem Schnäpse ausgeschenkt werden, 4 Schnapsgläser 3 Whiskeygläser zum entgeltlichen Ausschank von Getränken an Gäste bereitgehalten wurden, die keine Füllstriche aufwiesen, obwohl die Gläser Füllstriche hätten aufweisen müssen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 63 iVm... mehr lesen...
Rechtssatz: Wir der Einspruch gegen eine Strafverfügung nicht vom Beschuldigten erhoben, so ist davon auszugehen, dass der Einsprecher als Bevollmächtigter eingeschritten ist. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Gemäß § 10 Abs. 2 AVG richten sich Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis nach den Bestimmungen der Vollmacht; hierüber auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Di... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurden dem Beschuldigten zu Punkt 1. eine Übertretung nach § 18 Abs1 StVO, zu Punkt 2. eine Übertretung nach § 11 Abs2 StVO, zu Punkt 3. eine Übertretung nach § 11 Abs2 StVO und zu Punkt 4. eine Übertretung nach § 20 Abs2 StVO zur Last gelegt. Über den Beschuldigten wurden folgende Strafen verhängt: zu 1. S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) zu 2. S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Stunden) zu 3. S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Stunden) und ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten vom 12.4.1996 (dieser lagen zahlreiche Unterlagen bei) wurde der Berufungswerber (Bw) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 21.5.1996 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als Inhaber der Firma H zu verantworten habe, daß von dieser als Arbeitgeber zumindest seit 26.2.1996 folgende Ausländer, nämlich 1) M Wieslaw Piotr, 2) P Jozef Gerard und 3) Pa Marek, auf der Baustelle in Wien, J-... mehr lesen...
Begründung: Mit Strafverfügungen zu den im
Spruch: genannten Zahlen wurden über Herrn Friedrich F Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des Kommunalsteuergesetzes verhängt. Die Strafverfügungen wurden mit Wirkung vom 13.5.1998 (Beginn der Abholfrist) zugestellt. Am 27.5.1998 langte bei der Erstbehörde eine Eingabe der nunmehrigen Berufungswerberin ein, mit welcher diese namens des Bestraften Einspruch gegen die Strafverfügungen erhob. Mit Schreiben der Erstbehörde vom 2.7.1998 wurde die Be... mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk, vom 12.11.1996 wurde Herr Radivan L schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs 1 VStG) der L GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit dem Sitz in Wien, K-gasse, am 03.09.1996 in der Videothek in Wien, K-gasse die jugoslawische Staatsangehörige Sanja D als Verkäuferin bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Prokurist kann die Gesellschaft auch im verwaltungsbehördlichen Verfahren als rechtsgeschäftlicher Vertreter vertreten, soweit es sich um Verwaltungsverfahren handelt, die der Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 09.04.1986, Zl 85/09/0276). Der Berufungswerber ist darauf hinzuweisen, daß die Vertretung in (Verwaltungs-) Strafsachen auf keinen Fall zu den Agenden eines Prokuristen iSd §§ 48 ff HGB gezählt werden kann. Wegen des strafrecht... mehr lesen...
Herr erstattete - nach dem Eingabewortlaut als Vertreter von Amnesty International - für Herrn eine sogenannte Schubhaftbeschwerde mit Schriftsatz vom 11 06 1997. Zum Beweis seiner Vertretungsbefugnis legte er eine Vollmachtsurkunde vor, aus der ersichtlich ist, daß Herr der österreichischen Sektion von Amnesty International, diese vertreten durch , Vollmacht erteilt hat, ihn unter anderem in Verfahren vor dem UVS zu vertreten. Diese Vollmacht ist mit 11 01... mehr lesen...
Gemäß § 66 Abs 4 AVG hat die Berufungsbehörde außer dem in Abs 2 erwähnten Fall, sofern die Berufung nicht als unzulässig oder verspätet zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch: als auch hinsichtlich der
Begründung: ihre Anschauung an die Stelle jener der Unterbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Laut § 51 Abs 1 erster Satz VStG steht den Parteien im Verwaltungsstrafverfahren das R... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17.7.1995 wurde Herrn J.G., Z.Straße70, G., zur Last gelegt, er habe laut Anzeige des Arbeitsamtes Graz vom 28.12.1993, wie aus der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz vom 25.11.1993 hervorgeht, den Ausländer M.S., in der Zeit von 3.9.1993 bis zum 20.11.1993 als Hilfsarbeiter in der Gärtnerei G., Z.Straße70 beschäftigt, obwohl für diesen Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäft... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat nach der Konkursordnung die in der Masse verkörperten Vermögensverhältnisse des Gemeinschuldners zu ordnen und die Masse zu vertreten. In höchstpersönlichen Angelegenheiten, zu welchen auch Verwaltungsstrafverfahren (gegen den Gemeinschuldner) zählen, ist der Masseverwalter ex lege nicht zur Vertretung berechtigt. Da die Behörde die Behebung etwaiger (Vollmachts)-Mängel unter sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs 3 AVG von Amts wegen zu veranlassen hat, wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt gilt in einem Verwaltungsstrafverfahren nach § 99 Abs 1 lit b StVO weiterhin als bevollmächtigt, wenn aus der Niederschrift lediglich hervorgeht, daß die Partei das Vollmachtsverhältnis zu ihrem Anwalt hinsichtlich des Führerscheinentzugsverfahrens gelöst hat. Desgleichen geht auch aus der bezeichneten Niederschrift kein Hinweis darauf hervor, daß hinsichtlich des Verwaltungsstrafverfahrens kein Anwalt bevollmächtigt wäre, welcher Umstand zu diesem Zeitpunkt au... mehr lesen...
Rechtssatz: Beruft sich der Einschreiter ausdrücklich auf seine Prokura, so ist er als für die Gesellschaft - und nicht für den als deren handelsrechtlicher Geschäftsführer bestraften Beschuldigten - tätig geworden anzusehen. Da der Gesellschaft im Verwaltungsstrafverfahren keine Parteistellung zukommt, ist diese zur Vertretung des Beschuldigten nicht ermächtigt und die von ihr erhobene Berufung sohin wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 22.10.1993, Zl Pst 1659/J/93, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Berufungswerber einer Verwaltungsübertretung nach §23 Abs2 StVO schuldig und wurde er deshalb mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im Postweg an dessen Wohnadresse Wien, E-straße, zugestellt und am 29.10.1993 vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellertreter" und dem vertretenen Anwalt, so hat der Vertreter keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung zum "mittlerweiligen Stellertreter" durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer begründet weder ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des vertretenen Anwaltes, noch ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem vertretenen Anwalt selbst in diesen persönlich betreffenden Angelegenheiten Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Vollmachtsurkunde vom 06 10 1993 ist Herr H und nur dieser bevollmächtigt worden, die Beschwerdeführerin in sämtlichen asyl- und fremdenrechtlichen Angelegenheiten vor österreichischen Behörden zu vertreten, insbesondere sämtliche Zustellungen entgegen zu nehmen. Herr H hat einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Beschwerdeführerin beauftragt. Dieser hat eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt sich aus den Akten, daß eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, den Einschreiter in allen asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren zu vertreten und erhebt sodann eine andere Person, nämlich ein Rechtsanwalt unter Berufung auf die ihm erteilte Vollmacht eine Haftbeschwerde, bestehen Zweifel über Inhalt und Umfang der Vollmacht des Anwaltes. Die Behörde ist daher berechtigt, gemäß § 10 Abs 2 und § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Schlagworte Zweifel an Vollmacht mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt brachte mit Schriftsatz vom 16.10.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.10.1992, "gegen die Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, und zwar die im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See am 6.9.1992 vorgenommene Überstellung vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Flughafen Wien-Schwechat und die anschließend erfolgte zwangsweise Beförderung in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung, die von einem "Bevollmächtigten" eingebracht wird, ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn ein Nachweis über die zum Zeitpunkt der Einbringung bestehende Bevollmächtigung nicht erbracht wird. Eine nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Vollmachtsurkunde, die in der Gegenwartsform abgefaßt ist ("bevollmächtige hiermit..."), erfüllt nicht diese Voraussetzung. Schlagworte Vollmacht mehr lesen...