Mit Bescheid vom 8. Oktober 1953 hatte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zum Ausbau ihrer Trinkwasserversorgungsanlage zur Wasserversorgung eines bestimmt bezeichneten Gebietes erteilt. Die zur Errichtung, zum Bestand, Betrieb und zur Instandhaltung sowie zum Betreten der Grundstücke zu Betriebs- und Instandhaltungszwecken erforderliche Dienstbarkeit war u.a. auch auf dem im Eigent... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;WRG 1959 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Austausch erneuerungsbedürftig gewordener, über fremden Grund verlaufender Rohre bewirkt keine Änderung des Bestandes einer bewilligten Trinkwassserversorgunsanlage. Mit diesem Austausch kommt der Wasserberechtigte nur seiner sich aus § 50 Abs 1 WRG er... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;AVG §52;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die Qualifikation eines Gerinnes als künstlich oder natürlich bedeutet die Lösung einer reinen Rechtsfrage, wozu ein Sachverständiger nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;VwGG §42 Abs4 idF 1990/330;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Ob die weitere Speisung eines künstlichen Gerinnes mit Wasser aus einem Fluß auch bei Wegfall der Erhaltungspflicht einer Wassergenossenscha... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Aus der Beurteilung eines Baches als eines zu einer Wasserbenutzungsanlage dazugehörigen künstlichen Gerinnes folgt die Pflicht des Nutzungsberechtigten zur Erhaltung des Bachbettes (Hinweis E 4.5.1912, 3445, VwSlg 8926 A/1912), ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1042;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Erhaltungsmaßnahmen, die unter die im § 50 Abs 1 WRG beschriebene Erhaltungspflicht fallen, jedoch durch Handlungen eines vom Wasserberechtigten verschiedenen Dritten erf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0636/54 E 9. Februar 1956 VwSlg 3968 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Die Instandhaltung der Uferschutzwände eines künstlichen Gerinnes obliegt grundsätzlich dem Wasserberechtigten. Eine Ausnahme hat nur dann Plat... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs4;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Im Kontext der Regelungen des § 29 Abs 4 WRG 1959 ebenso wie jener des letzten Satzes des § 29 Abs 3 legcit ist davon auszugehen, daß von einem vollstän... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §77;WRG 1959 §85 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Eine unabhängig vom Rechtsgrund des § 50 Abs 1 WRG 1959 bestehende Erhaltungspflicht der Wassergenossenschaft kann aus ihrer Satzung im konkreten Fall nicht abgeleitet werden. Daß ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. April 1993 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 38, 50, 99, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der Auftrag erteilt, die schadhafte und zum Teil bereits eingestürzte Ufermauer auf dem öffentlichen Wassergut des Attersees (Gst. Nr. 807/1, KG Attersee) vor dem Gst. Nr. 807/7, KG Attersee, bis zum 31. Juli 1993 entsprechend dem mit dem Bescheid des Landeshauptmannes vom 9. Novem... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Ein Instandhaltungsauftrag bzw Instandsetzungsauftrag kommt nur bei Anlagen in Betracht, für die eine wasserrechtliche Bewilligung besteht und die in Übereinstimmung mit dem wasserrechtlichen Konsens errichtet wurde (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, S 248). Liegt ein solcher nicht vor, kann niemand unter d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juni 1988 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959, auf ihre Kosten bis längstens 30. Juni 1989 für die teilweise Abänderung der Stauanlage in der P (PZl. 23), und zwar die Ersetzung der ursprünglichen und bewilligten Holzpiloten, beginnend vom linken Ufer auf eine Länge von 20,50 m, durch Stahlspundwände und Ersetzung der hölzernen Schußtafel durch einen etwa 40 cm mächtigen Abschluß aus Beton sowie Ersetzun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §28 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Bei der nicht bewilligungsbedürftigen Instandhaltung nach § 50 Abs 1 WRG kommt es nicht allein darauf an, daß Zweck, Einrichtungen und Dimensionen beibehalten würden. Die Vornahme unzulässiger Neuerungen an einer bestehenden Anlage (etwa in Form einer Instandsetzungsüberschreitung) ist möglich (Hinweis E 9.1.1912, 215/12, VwSlg ... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte des nunmehrigen Beschwerdeverfahrens wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Dezember 1984, Zlen. 83/07/0371, 84/07/0271, verwiesen. Mit diesem hatte der Gerichtshof den damals angefochten gewesenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (vom 18. Oktober 1983) teils wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, teils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (letzteres, weil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Da im Fall eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 50 Abs 1 WRG dem solcherart Verpflichteten ein Anspruch darauf zusteht, daß ihm die von ihm zu setzenden Instandhaltungsmaßnahm... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer bescheidmäßig erteilten Verpflichtung zur Vornahme von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 50 Abs 1 in Verbindung mit § 50 Abs 3 WRG ist die Lösung des Problems wesentlich, ob es sich be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0069
Rechtssatz: Ein nach § 50 Abs1 WRG erteilter Instandhaltungsauftrag mit dem Wortlaut "die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten am X-Bachgerinne im Ort Y vorzunehmen" entspricht nicht dem Bestimmtheitsge... mehr lesen...
Die Marktgemeinde E, die mitbeteiligte Partei dieses Verfahrens (im folgenden kurz MP), ist Inhaberin der ihr mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. Jänner 1967 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung der mechanisch geklärten Abwässer aus ihrem Ortsbereich in die Donau. Das dieser wasserrechtlichen Bewilligung zugrunde gelegene und in der Folge auch ausgeführte Projekt sah die Einleitung der Abwässer unter teilweiser Mitbenutzung eines Kanalstra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bewilligungswerber in Form einer Auflage verpflichtet, Maßnahmen zur Anpassung von durch die Ausführung seines Vorhabens beeinträchtigten wasserrechtlich bewilligten Anlagen durchzuführen, so steht es dem Inhaber einer solchen ... mehr lesen...