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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §50 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/07/0069Rechtssatz
Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer bescheidmäßig erteilten Verpflichtung zur Vornahme von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 50 Abs 1 in Verbindung mit § 50 Abs 3 WRG ist die Lösung des Problems wesentlich, ob es sich bei einem davon betroffenen Gerinne um ein natürliches oder ein künstliches handelt (Hinweis E 4.12.1984, 83/07/0371).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070079.X01Im RIS seit
12.11.2001