RS Vwgh 1990/11/13 89/07/0079

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
WRG 1959 §50 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/07/0069

Rechtssatz

Ein nach § 50 Abs1 WRG erteilter Instandhaltungsauftrag mit dem Wortlaut "die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten am X-Bachgerinne im Ort Y vorzunehmen" entspricht nicht dem Bestimmtheitsgebot.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070079.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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