Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BauG Stmk 1995 §5;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Die wasserrechtliche Bewilligung nach § 38 WRG 1959 stellt keine Vorfrageentscheidung iSd § 38 AVG für die Beurteilung der Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk BauG 1995 dar. Ob der Bauplatz etwa durch Ho... mehr lesen...
1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land (BH) vom 10. Mai 2016 wurde der Revisionswerberin zur Last gelegt, sie habe es zu verantworten, dass vor einem näher bezeichneten Ufergrundstück und einem weiteren Grundstück (am W.- see) ein Bootsunterstand umfunktioniert zu einer überdachten Liegeplattform errichtet worden sei, obwohl ihr hiefür keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden sei. Sie habe dadurch § 137 Abs. 1 Z 16 in Verbindun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §137 Abs1 Z16 idF 2013/I/098;WRG 1959 §137 Abs2 Z1;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Gemäß Absatz 1 Z 16 des § 137 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idF BGBl. I Nr. 98/2013, begeht eine Verwaltungsübertretung, (unter anderem) wer "ohne wasserrechtl... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist Wasserbenutzungsberechtigte des im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bludenz unter der Postzahl 98 eingetragenen Kraftwerkes am Dbach (Anmerkung: dieser wird in älteren Urkunden unter anderem auch als "Tbach" bezeichnet). 2 Der Dbach besteht aus einem "natürlichen" Zufluss (vorrangig dem Sbach) und aus einem "künstlichen" Zufluss durch eine Ausleitung der I. Der Zusammenfluss dieser beiden "Arme" befindet sich bachaufwärts kurz vor dem gegens... mehr lesen...
1 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Kitzbühel erteilte der Mitbeteiligten mit (rechtskräftigem) Bescheid vom 14. Juni 2016 die baubehördliche Bewilligung für den Abbruch und den Neubau eines Wohnhauses auf einem in deren Eigentum stehenden Grundstück. 2 Das im Miteigentum der Revisionswerber stehende Grundstück grenzt unmittelbar an dieses Grundstück an. 3 Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2016 stellten die Revisionswerber den Antrag, die Bezirkshauptmannschaft Kitzbüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §10;WRG 1959 §32;WRG 1959 §9;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2017/07/0032
Rechtssatz: Bei der Frage, ob eine Anlage oder Maßnahme als vorübergehender Eingriff in den Wasserhaushalt bzw. als bewilligungspflichtige Wasserbenutzungsanlage iSd §§ 9, 1... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/07/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/07/0013 E 24. Mai 2012 RS 6 Stammrechtssatz Fragen des Raumordnungs- oder Baurechts sind von den Wasserrechtsbehörden nicht zu beurteilen. Im wasserrechtlichen Bew... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 29. September 2009 erhob der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag Umweltbeschwerde gemäß § 11 Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG). Darin brachte er im Wesentlichen vor: 2 Die W GmbH betreibe aufgrund des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. August 1998 eine Wasserkraftanlage an der Mürz mit einem Ausleitungsbereich von 1.455 m. Der Beschwerdeführer sei fischereiberechtigt von der Wehranlage flussabwärts an beid... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (im Weiteren: BH) der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung von Canyoning-Touren am Fischbach in der Gemeinde Unken im Bereich zwischen dem „Fischbachfall“ und dem „Staubfall“ auf einer Gesamtstrecke von rund 800 m (Spruchpunkt I.). Zudem setzte die BH eine Entschädigung für die Revisionswerber als Fischereiberechtigte gemäß §§ 26 und 117 WRG 1959 fest (Spruchp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art102VwGG §47 Abs5VwGG §59WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0097Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/07/0094 E 28.03.2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/07/0051 B 30. Mai 2017 RS 2 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
1 Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen, die nunmehrige Amtsrevisionswerberin, stellte im Jahr 2013 fest, dass sich am G.- bach in N. eine noch intakte, aber nicht mehr zur Wasserkraftnutzung verwendete Wehranlage befindet. Weil keine Unterlagen betreffend eine wasserrechtliche Bewilligung bzw. ein wasserrechtliches Erlöschensverfahren im Hinblick auf diese Anlage aufgefunden werden konnten, vermutete die Amtsrevisionswerberin, dass im Zuge eines ehemaligen Erlöschensverfahrens vo... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Der Grundeigentümer irrt, wenn er meint, die wasserrechtliche Bewilligung nach § 41 WRG 1959 wäre im Fall der Beeinträchtigung seines Grundeigentums auf jeden Fall zu versagen, weil es diesbezüglich keine Geringfügigkeitsgrenze gebe. Im Gegensatz zu § 38 WRG 1959, wo diese Annahme wegen des Fehlens der Möglichkeit einer ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten sind Eigentümer der Grst. Nr. 327/2 und .84 KG M. mit einem darauf errichteten Mehrfamilienhaus. Die Revisionswerberin ist Eigentümerin des nördlich angrenzenden Grst. Nr. 326/2 KG M. mit einem darauf befindlichen Wirtschaftsobjekt (landwirtschaftliches Nebengebäude). Mit Eingabe vom 27. November 2012 beantragten die Mitbeteiligten die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Grst. Nr. .84 und 327/2. Diese geplanten Baumaßnah... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: § 38 WRG 1959 dient der vorbeugenden Verhinderung von zusätzlichen Hochwassergefahren. Eine nach dieser Bestimmung zu beurteilende Bewilligung ist nicht nur dann zu versagen, wenn zusätzliche Hochwassergefahren zu befürchten sind, sondern auch bei Beeinträchtigungen sonstiger öffentlicher oder fremder Rechte (vgl. E 26. Mai 2011, 2007/07... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Auswirkungen, die nicht "merkbar" sind, bewirken keine zu einer Rechtsverletzung führende Beeinträchtigung (vgl. E 19. Dezember 2013, 2010/07/0027). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (belangte Behörde) vom 23. Oktober 2013 wurde - soweit beschwerdegegenständlich - der mitbeteiligten Partei gemäß § 119 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 129/2013 (MinroG), die Bewilligung zur Herstellung (Errichtung) der Geothermiebohrungen "F" (Förderbohrung) auf näher bezeichneten Grundstücken in der Gemeinde A und "F" (Reinjektionsbohrung) auf einem näher bezeichneten Gru... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Mitbeteiligten im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Mehlsilos, einer Mehllagerhalle, einer Lärmschutzwand und von befestigten Verkehrsflächen sowie zur Ausführung von Kompensationsmaßnahmen im Hochwasserabflussbereich der T erteilt. Die Antragsteller sind die linksufrig der T gelegenen Nachbarn, welche im Verfahren Einwendungen erhoben haben. Im Verfahren erstattete der Amtssachverständige für Wasserbautechnik e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 472/2 KG T aufgetragen, hinsichtlich der dort errichteten Aushubdeponie und des Hochwasserabflussgerinnes gemäß den §§ 39 Abs. 1 und 138 Abs. 2 WRG 1959 unter Anschluss der nach § 103 WRG 1959 erforderlichen Unterlagen bei der Bezirkshauptmannschaft S (BH) nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen oder die ohne ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Entscheidend ist nach § 39 WRG 1959, dass sich kein Nachteil für "das untere Grundstück" ergibt. Auch dieses Grundstück muss (im weitesten Sinn) landwirtschaftlichen Zwecken dienen (Hinweis E 16. Dezember 2004, 2004/07/0065). (Hier ist zwar allgemein von einer Veränderung der Verhältnisse zum Nachteil von S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. April 2008 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird unter Bezugnahme auf ein näher genanntes Gutachten von Univ. Prof. Dr. W. u.a. ausgeführt, sämtliche Quellen und Bäche westlich eines näher genannten Höhenzuges würden in die Talfurche des F.-Bache... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei (als Betrei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pächter der mit der Nr. 202 bezeichneten Teilfläche des im Eigentum der mitbeteiligten Gemeinde stehenden Grundstückes Nr. 598, KG H. Anlässlich eines am 10. Mai 2006 von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) durchgeführten Ortsaugenscheins wurde festgestellt, dass das auf der Teilfläche Nr. 202 befindliche Hafenbecken um mindestens 5 m auf 12,60 m vergrößert und beidseitig Holzbretter an neu geschlagenen Pfählen als Ufersicherung angebracht worden seien. Mi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38;WRG 1959 §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0005 B 23. April 1998 RS 1 Stammrechtssatz Für die Ausführung einer nach § 38 WRG bewilligungspflichtigen Maßnahme ist bei Inanspruchnahme fremden Grundes die Zustimmung des Grundeigentümers nötig; diese Zustimmung kann nicht nach den Bestimmungen der §§ 60 ff WRG durch Einräumung eines Zwangsrechtes ersetzt wer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §863;VwRallg;WRG 1959 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 1(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Bei der Zustimmung nach § 32 Abs 4 (bzw nach § 32b) WRG 1959 handelt es sich um einen privatrechtlichen Akt (Hinweis E 21. Februar 1995, 94/07/0172). Eine Zusti... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadtgemeinde X in den Hochwasserabflussbereichen der X und der Donau unter Einräumung eines Zwangsrechtes zu Lasten der Antragstellerin erteilt. Das Zwangsrecht betraf die Duldung der durch die Errichtung des Dammes an der X entstehenden erheblichen Wasserspiegellagenerhöhung von berechneten 15 cm; als Entschädigung wurde eine einmal... mehr lesen...
Mit rechtkräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 8. September 2004 wurde dem Antragsteller im Zusammenhang mit einer Nassbaggerung ein näher konkretisierter Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, darunter die Erhöhung von zu tief abgebauten Teilflächen, erteilt. Die Aufschüttung erfolgte nur teilweise. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 suchte der Antragsteller um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für diesen Zustand der ... mehr lesen...
Die zweitmitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 239, KG Ernegg, und des dort errichteten Gebäudes Grundstück Nr. .47, KG Ernegg. Im Osten grenzt an das erstgenannte Grundstück das Grundstück Nr. 606/4, KG Ernegg, der Beschwerdeführer, auf welchem ein Wohngebäude errichtet ist. Die Grundstücke werden im Süden durch die öffentliche Verkehrsfläche Grundstück Nr. 699 der erstmitbeteiligten Marktgemeinde erschlossen. Weiter südlich davon fließt getrennt durch das Grunds... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1996 §1 Abs2;BauO NÖ 1996 §6 Abs2;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/05/0176 E 20. Februar 2007 RS 2(hier: ohne letzten Satz) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft H vom 14. September 2006 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Befestigung des Unterwerkskanals oberhalb der Brücke zum Bauhof mit betonierter Sohle und mit betonierten Uferstützmauern sowie die Überplattung des Unterwerkskanals oberhalb der Brücke auf einer Länge von im Mittel 9 m auf dem Grundstück Nr. 294, KG G., unter Vorschreibung von Auflagen gemäß § 38 WRG 1959 erteilt. Gleichzeitig wurden u.a. die Einwendun... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 20. September 1999 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 371/3, KG E. Hierauf beraumte die BH mit Schriftsatz vom 5. Oktober 1999 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle für den 28. Oktober 1999 an. In der Umschreibung des Verhandlungsgegenstandes heißt es in der Kundmachung u.a.: "Wasser-Wär... mehr lesen...