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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die wasserrechtliche Bewilligung nach § 38 WRG 1959 stellt keine Vorfrageentscheidung iSd § 38 AVG für die Beurteilung der Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk BauG 1995 dar. Ob der Bauplatz etwa durch Hochwasser gefährdet ist, wird im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens nicht als Hauptfrage, an deren Beantwortung die Baubehörden gebunden wären, entschieden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019060017.L01Im RIS seit
26.03.2019Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019