RS Vwgh 2003/5/27 2002/07/0090

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Veröffentlicht am 27.05.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd § 12 Abs 2 WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes und den Betrieb der wasserrechtlich bewilligten Anlagen nachteilig berühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070090.X02

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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