RS Vwgh 2003/5/27 2002/07/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0096 E 13. November 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Fehlt es an einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen, dann kann auch dann, wenn die Maßnahmen einer Partei einer Bewilligungspflicht unterlagen, kein wasserpolizeilicher Auftrag auf Antrag des Betroffenen erlassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070090.X04

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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