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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0096 E 13. November 1997 RS 3Stammrechtssatz
Fehlt es an einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen, dann kann auch dann, wenn die Maßnahmen einer Partei einer Bewilligungspflicht unterlagen, kein wasserpolizeilicher Auftrag auf Antrag des Betroffenen erlassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070090.X04Im RIS seit
03.07.2003